Südostschweiz: Das wohl grösste je veranstaltete Konzert rechtsextremer Kreise in der Schweiz mit bis zu 6000 Besuchern im Toggenburg sorgt für Aufregung. Mittendrin ist ein Deutscher, der in Jona ein Tattoo-Studio mitbetreibt.
Das habe es so in der Schweiz noch nicht gegeben, sagt Szenekenner und Journalist Fabian Eberhard. Rund 5000 bis 6000 Rechtsextreme strömten am Samstag zur Tennishalle in Unterwasser im Toggenburg zu einem Konzert von Szene-bekannten Bands.
Man sei vom Anlass «völlig überrumpelt» worden, erklärt Gemeindepräsident Rolf Züllig. Dies deshalb, weil sich die Veranstalter die Erlaubnis un-ter Vorspiegelung falscher Tatsachen erschlichen hätten. Auf Nachfrage der Gemeinde sei von einem Konzert für Schweizer Nachwuchsbands mit 600 bis 800 Besuchern die Rede gewesen.
Die Halle gemietet sowie das Gastwirtschaftspatent zum Ausschank von Alkohol beantragt hat der Deutsche Matthias Melchner, wie Gemeindepräsident Züllig auf Anfrage bestätigt. Melchner wohnt in Rüti ZH und ist Mitbetreiber des Tattoo-Studios Barbarossa in Jona. Diesem werden von der Antifaschistischen Aktion Bern (Antifa) und deutschen Szene-Beobachtern Verbindungen zu rechtsextremen Kreisen nachgesagt. Ein Blick auf die Facebook-Seite des Studios erhärtet diesen Eindruck. Verschiedene gestochene Motive spielen mit Neonazi-Symbolik. Melchner war gestern Abend für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
Pnos plant Anlass in Rapperswil
Glaubt man der Antifa, soll am Samstag ein weiterer Anlass von Rechts- extremen über die Bühne gehen. Die Partei national orientierter Schweizer (Pnos) will laut den Linksaktivisten am Samstag in Rapperswil die Gründung von fünf Sektionen feiern. «Nebst Referenten soll auch die Band Flak aufspielen», twittert die Antifa. Diese gehört der rechtsextremen deutschen Musikszene an. Unklar ist, ob es sich um Rapperswil in St. Gallen oder Bern handelt.
Dass ein Konzert wie in Unterwasser erfolgreich durchgeführt werden könne, bestärke die Szene, sagt Experte Eberhard. Der Gemeindepräsident von Unterwasser, Rolf Züllig, will nun mit der Staatsanwaltschaft abklären, ob die Kommune oder der Kanton rechtlich gegen die Organisatoren vorgehen kann: wegen der Erschleichung des Gastwirtschaftpatents oder der Verletzung von Strafnormen durch rechtsextreme Texte. Dass man drakonische Strafen werde aussprechen können, glaubt Züllig allerdings nicht.Seite 9