Dann griff sie zum Baseballschläger

 

Grenchner Tagblatt vom 2.3.2010

Amtsgericht Solothurn-Lebern Randale während des Fests der Gewerbler 2007 hat Folgen.

 

Urs Byland

Die Baselbieterin A. hat eine Strafverfügung wegen Landfriedensbruch in zwei Fällen erhalten. In beiden Fällen handelte es sich um gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Rechtsextremen und Ausländern im Stadtzentrum.

Sowohl die Vorfälle Anfang Dezember 2005 als auch diejenigen im August 2007 fanden ihren Niederschlag in den Medien. 2005 suchte eine grössere Gruppe Rechtsextremer an zwei Wochenenden Grenchen heim. Die Polizei meldete vom ersten Wochenende, sie habe eine Massenschlägerei zwischen Ausländern und Rechtsradikalen mit einem Grossaufgebot verhindern können. Dennoch seien zwei Jugendliche verletzt worden.

Die Angeklagte A. bestätigt vor dem Amtsgericht Solothurn-Lebern, dass sie an diesem Wochenende vor Ort war. In einem Lokal wurde ein Geburtstag gefeiert. Als sie dieses mit Kollegen um 02 Uhr verlässt, trifft sie, laut eigenen Angaben, auf Polizisten und eine Gruppe Ausländer. Von diesen sei sie angemacht worden und habe sich verbal gewehrt. Anschliessend sei sie nach Hause gegangen.

Keine Beweise

Der als Zeuge vorgeladene Grenchner Stadtpolizist kann nicht mit Bestimmtheit A. als Beteiligte von gewalttätigen Auseinandersetzungen identifizieren. Somit war für den Anwalt von A. klar: «Ich sehe aufgrund der Strafverfügung und der Akten keinen Landfriedensbruch.» Es seien keinerlei Beweise vorhanden, die seine Klientin belasten würden. Er erhält am Ende vom Gerichtspräsidenten Daniel Wormser Recht. Zumal das Gesetz den Tatbestand des Landfriedensbruches sehr vage umschreibe, wie Richter und Anwalt übereinstimmend feststellen. A. wird in diesem Fall freigesprochen.

«Wir bekamen Probleme»

Kein Freispruch erfolgte im zweiten Vorfall. Dieser begann am Fest der Gewerbler in der Nacht vom 24. auf den 25. August 2007. In einem Festzelt auf dem Marktplatz geraten zwei Frauen aneinander. «Wir bekamen Probleme», umschreibt Angeklagte A., die ebenfalls im Zelt war, die Situation. «Wir verliessen danach das Zelt.» Darauf entwickelte sich auf der Centralstrasse bei der Post eine Auseinandersetzung zwischen Ausländern und Rechtsextremen. Eintreffende Polizisten wurden mit einem Steinhagel empfangen, wobei ein Polizist hospitalisiert werden musste.

Ein vor dem Amtsgericht als Zeuge auftretender Kantonspolizist erklärt: «Wir wurden nicht von den Rechtsradikalen angegriffen.» Die Polizei habe versucht zu schlichten. Die gewalttätige Auseinandersetzung verlagerte sich in eine andere Strasse. A. sei bei dieser Gruppe der Rechtsextremen mit dabei gewesen. Er habe sie angewiesen, den Schauplatz zu verlassen und heimzugehen.

Griff zum Holzschläger

A. ging wohl heim, ergriff dort aber einen Baseballschläger, mit dem sie wohl kaum ein nächtliches Sporttraining absolvieren wollte. Sie wurde von der Polizei abgefangen und zusammen mit Kolleginnen und Kollegen in Untersuchungshaft genommen. «Sie waren betrunken, wurden gewalttätig und haben sich nicht an unsere Weisungen gehalten», begründet der Kantonspolizist diese Massnahme.

Dem stimmte der Anwalt von A. zu. «Aber Landfriedensbruch wird nicht als Grund für die Festnahme angegeben. Zudem hat sich A. nicht an einer Zusammenrottung beteiligt.»

«Sie hätte weggehen können, wie von der Polizei angewiesen, aber sie tat es nicht», begründet Wormser sein Urteil. Dieses lautet auf einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 80 Franken, bei einer Probezeit von zwei Jahren sowie der Übernahme eines Teils der Verfahrenskosten. Auf eine Busse verzichtete Wormser. Dem Anwalt beschied er: «Wenn schon, müsste man den Gesetzesartikel zum Landfriedensbruch kritisieren und nicht die Strafverfügung.»