Hitlergruss hat keine strafrechtlichen Konsequenzen
Der Bund. Ein Massnahmengegner zeigte an einer Demo in Bern den Hitlergruss. Er habe bloss provozieren wollen, argumentierte der 50-Jährige vor Gericht. Er sei sicher kein Nazi, gab der Mann vor Gericht zu verstehen. «Es war eine spontane Handlung.» Alles in allem habe er bloss provozieren wollen, legte er am Donnerstagnachmittag vor dem Regionalgericht Bern … Weiterlesen