Hitlergruss in der Öffentlichkeit nicht immer strafbar
srf.ch: Wer in der Öffentlichkeit seine Hand zum Hitlergruss streckt, macht sich in der Schweiz der Rassendiskriminierung schuldig. Doch dies gilt nicht in jedem Fall. Das Bundesgericht sprach einen Rechtsextremen frei, der auf dem Rütli seinen Arm streckte. (SRF 4 News, 12 Uhr; godc; stric)