Donnerstag hat er den Organisator – nach Informationen der BZ eine «Einzelperson
heute aus dem Kanton Zürich» – zu einer Befragung vorgeladen: Siesoll abklären, ob eine gastgewerbliche Bewilligung nötig gewesenwäre. Ist dies der Fall, drohen Gebührennachzahlung und Busse.Für die strafrechtliche Seite ist die Polizei zuständig. Dochdie sieht keinen