Spring klagte vierzig Jahre zu spät
Der Bund BUNDESGERICHT / Jetzt liegt die schriftliche Urteilsbegründung zur Abweisung der Klage des ehemaligen jüdischen Flüchtlings Joseph Spring vor. Kein Argument führe daran vorbei, dass er seine Ansprüche verspätet geltend gemacht habe, findet das Bundesgericht.