Bürgerliche in St. Gallen stellen sich hinter Polizeichef · Jetzt soll Schengen schuld an den Neonazis sein

Blick.ch: ST. GALLEN – Nachdem die SP im Kanton St. Gallen heute den Rücktritt von Polizeikommandant Bruno Zanga gefordert hatte, kontern jetzt die Bürgerlichen: Die Schuld für die Einreise eines rechtsradikalen Sängers trotz Sperre sehen sie bei den offenen Grenzen gemäss Schengen-Vertrag.

Das Konzert von Rechtsextremisten in Unterwasser und die Versammlung der rechtsextremen Partei Pnos in Kaltbrunn hätte in den letzten Tagen im Kanton St. Gallen für heftige Diskussionen gesorgt, schreiben die Fraktionen von FDP, SVP und CVP-GLP in einer gemeinsamen Mitteilung. «Höhepunkt ist die heutige, öffentliche Rücktrittsforderung der St. Galler SP an den Kommandanten der Kantonspolizei St. Gallen, Bruno Zanga.»

 

Die bürgerlichen Parteien des Kantons St. Gallen kritisieren die Durchführung der beiden Veranstaltungen: «Dass beide Anlässe im Kanton St. Gallen stattfanden, ist aus unserer Sicht aber eher zufällig denn Resultat einer gezielten Strategie der Veranstalter.»

Glücklicherweise seien beide Anlässe ohne nennenswerte Zwischenfälle und ohne Sachbeschädigungen verlaufen. «Dies ist zweifelsfrei der besonnenen und guten Arbeit der Kantonspolizei St. Gallen und den involvierten Behörden zu verdanken, welche ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme Massnahmen zu einer angemessenen und deeskalierenden Abwicklung der Veranstaltungen in die Wege geleitet haben», heisst es in der Mitteilung weiter.

«Zanga hat sehr gute Arbeit geleistet»

Aus Sicht der bürgerlichen Parteien hat die St. Galler Kantonspolizei unter der Führung ihres Kommandanten Bruno Zanga in den letzten Jahren «sehr gute Arbeit geleistet und sich keine Rechtsverletzungen zu Schulden kommen lassen».

Zu einer guten Polizeiarbeit gehörten «zweifelsfrei taktische Überlegungen» in heiklen Situationen. «Die bürgerlichen Parteien des Kantons St. Gallen können die Rücktrittsforderung der SP des Kantons St. Gallen nicht nachvollziehen.

Einen Rücktrittsgrund für einen Kommandanten auf Grund von zwei anspruchsvollen und gut bewältigten Extremsituationen zu konstruieren, entbehrt aus unserer Sicht jeglicher Grundlage und gefährdet letztlich die öffentliche Sicherheit», so die Mitteilung.

Die gewählte Vorgehensweise zeuge im Gegenteil von gutem Krisen-management und einem erfolgreichen Einsatz seitens der Kantonspolizei. «Hätten sich die Behörden anders verhalten oder massiv in die Veranstaltungen eingegriffen, wäre beim vorhandenen Gewaltpotenzial der Besucher sicherlich ein weit grösserer Schaden eingetreten und eine Eskalation der Situation hätte kaum vermieden werden können», sind die bürgerlichen Absender überzeugt.

Polizei hatte «keine Chance»

Und schliesslich schieben die Bürgerlichen die Schuld auch noch auf den Schengen-Raum in dem die Schweiz Mitglied ist und in dem die Grenzkontrollen zugunsten anderer Massnahmen abgeschafft worden sind.

«Bezüglich den heute in den Medien aufgebrachten Vorwürfen, die Kantonspolizei hätten den Sänger der Rechtsrockbank Flak trotz Einreisesperre nicht weggewiesen, stellt sich die Frage, ob die Kantonspolizei angesichts der offenen Grenzen in die Schweiz dazu überhaupt die Möglichkeit hatte?»

 

Die Kantonspolizei St. Gallen hätte – so die Mitteilung – den Sänger in Kaltbrunn wohl kaum auftreten lassen, wenn er bei seiner Einreise in die Schweiz kontrolliert worden wäre und sofern ein Einreiseverbot vorgelegen hätte.

«Die bürgerlichen Parteien sind davon überzeugt, dass die Ausweisung im Anschluss an eine private und nicht öffentliche Veranstaltung einer politischen Gruppierung eine angemessene und adäquate Vorgehensweise darstellte.»

Ein wenig Kritik gibt es dann doch noch: «Offen bleibt die Frage, weshalb es im Vorfeld der Veranstaltungen möglich war, dass diese ohne Kenntnisnahme seitens der Kantonspolizei und der zuständigen Behörden geplant und organisiert werden konnten.»

Damit stelle sich die grundsätzliche Frage, ob die heute zur Verfügung stehenden Melde- und Kontrollinstrumente und -abläufe ausreichend seien. «Diese Fragen müssen jedoch auf Stufe Regierung und Gesetzgebung beantwortet werden.

Der Vorsteher des Sozial- und Justizdepartementes SJD des Kantons St. Gallen wäre für diese Klärung und allfällige Anpassungen zuständig und sicherlich bereit, die Anliegen seitens der SP des Kantons St. Gallen aufzunehmen und die entsprechenden Massnahmen für zukünftige Ereignisse zu treffen.»

Für die bürgerlichen Parteien ist die Rücktrittsforderung der SP aufgrund der letzten Ereignisse «mehr als unverständlich und nicht nachvollziehbar». Die Mitteilung schliesst: «Die FDP, CVP und die SVP stehen voll und ganz hinter dem Kommandanten der Kantonspolizei und sprechen ihm das vollste Vertrauen aus.»

Publiziert am 28.10.2016 | Aktualisiert vor 0 Minuten