Buntes Bündnis gibt nicht auf
Das «Bündnis für ein buntes Brunnen» kämpft weiter für das Recht, am 1. August in Brunnen gegen Neonazis zu demonstrieren. Wie angekündigt, hat es am Donnerstag eine Beschwerde an das Bundesgericht eingereicht. Die Beschwerde richtet sich gegen einen Entscheid des Schwyzer Verwaltungsgerichts, das im Mai den Beschluss des Gemeinderats Ingenbohl bestätigte. Dieser hatte im Januar dem Bündnis die Bewilligung für eine Kundgebung verweigert, weil Konfrontationen mit den Neonazis befürchtet werden. Das Bündnis sieht darin eine Missachtung der Grundrechte jener, die sich für Demokratie und Menschenrechte einsetzten. Eine antifaschistische Demonstration sei nötig, weil die Aufmärsche der Rechtsextremen in den zwei vergangenen Jahren geduldet worden seien.