Bündnis verzichtet – offiziell zumindest
Das Bündnis für ein buntes Brunnen, das für den 1. August eine antifaschistische Platzkundgebung plante, verzichtet auf den Anlass. Proteste in Brunnen gegen Rechtsextreme hält es aber für legitim, wie es gestern Dienstag mitteilte.
Diese Zweideutigkeit begründet der Berner Anwalt Daniele Jenni als Sprecher des Bündnisses damit, dass weder eine Bewilligung für eine Kundgebung noch eine letztinstanzliche Verweigerung vorliege. Jenni schreibt von einem «rechtlichen Niemandsland».
Das Bündnis für ein buntes Brunnen hatte noch im August 2005 bei der Gemeinde Ingenbohl-Brunnen ein Gesuch für eine Kundgebung am 1. August 2006 eingereicht. Im Januar lehnte die Gemeinde das Gesuch ab. Das Schwyzer Verwaltungsgericht bestätigte den Entscheid. Zurzeit ist die Sache beim Bundesgericht hängig.
Trotz einjähriger Vorlaufzeit bleibe das Anliegen des Bündnisses in der Schwebe, schreibt Jenni. Dieses könne deshalb die Verantwortung für die geplante Kundgebung nicht weiter übernehmen.
Wie aus der Mitteilung hervorgeht, sind dem Bündnis Proteste gegen Rechtsextreme trotzdem willkommen. Eine antifaschistische Kundgebung in Brunnen wäre auf jeden Fall legitim, schreibt Jenni.