Lausanne. Sechs rechtsextreme Schläger, die 2003 in Frauenfeld zwei Jugendliche zusammengeschlagen haben, müssen die vom Thurgauer Obergericht verfügten Zuchthausstrafen zwischen fünf und sechseinhalb Jahren definitiv absitzen. Das Bundesgericht bestätigte, dass die Schläger den Tod bzw. schwere Verletzungen ihrer Opfer in Kauf genommen hatten.