Zwei Rechtsextreme sind vom Aargauer Obergericht wegen Hinderung einer Amtshandlung zu Recht zu bedingten Geldstrafen verurteilt worden. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die beiden Männer hatten der Polizei den Zugang zu einem Partyraum in Beinwil im Freiamt verweigert, wo ein Fest für Rechtsextreme stattfand. Sie wurden vom Aargauer Obergericht in zweiter Instanz wegen Hinderung einer Amtshandlung zu bedingten Geldstrafen von 160 beziehungsweise 300 Franken verurteilt. Die beiden Verurteilten riefen dagegen das Bundesgericht an. Sie führten in Lausanne an, sie hätten keine Straftat erfüllt, weil die Polizeibeamten keinen Hausdurchsuchungsbefehl vorgewiesen hätten.