Im letzten Herbst fanden im Kanton St. Gallen ein Konzert von Rechtsextremen in Unterwasser sowie eine Parteiversammlung der Pnos in Kaltbrunn statt. Dabei seien «die Grenzen staatlichen Handelns» aufgezeigt worden, erklärte die CVP-GLP-Fraktion in ihrem Vorstoss, den sie in der Februarsession einreichte.
Im Januar 2017 sei dann auf eine weitere Veranstaltung – einem wiederum von der Pnos organisierten Konzert – «mit einem vorsorglichen Durchführungsverbot» reagiert worden. Diese aussergewöhnliche Massnahme sei mit der Anwendung der «polizeilichen Generalklausel» begründet worden. Dazu gebe es in der Rechtsprechung und Lehre «unterschiedliche Auffassungen», kommentierte die Fraktion.
Die Erfahrungen hätten gezeigt, dass die Instrumente für einen rechtssicheren Umgang mit extremen Gruppierungen unvollständig seien. Für Eingriffe in Freiheit und Eigentum sei eine besondere gesetzliche Grundlage nötig. Wenn diese fehle, brauche es als Voraussetzung «eine schwere und unmittelbare Gefährdung und Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die nicht anders abgewehrt werden können». Die CVP-GLP-Fraktion verlangt nun von der St. Galler Regierung, diese Lücke zu schliessen, damit die Durchführung von Veranstaltungen mit extremistischem Hintergrund verboten werden kann.
Beschwerde vor Verwaltungsgericht
Über die Motion muss nun der Kantonsrat entscheiden. Das präventive Veranstaltungsverbot wird allerdings unabhängig davon auch noch gerichtlich überprüft. Die Pnos hatte dagegen Mitte Januar beim Sicherheitsund Justizdepartement eine Beschwerde eingereicht.
Diese sei mit dem Einverständnis der Beschwerdeführer direkt an die nächste Instanz, das Verwaltungsgericht, weitergereicht worden, erklärte Hans-Rudolf Arta, Generalsekretär des Sicherheits- und Justizdepartements, der Agentur SDA. Einer der Gründe dürfte sein, dass sich der Departementschef, SP-Regierungsrat Fredy Fässler, in verschiedenen Medien öffentlich hinter das Verbot gestellt hatte. sda