Das verhinderte Konzert der rechtsextremen Rockband Indiziert vom 28. Dezember 2004 im Schützenhaus Lengmatt in Thunstetten hatte ein Nachspiel: Die in dieser Zeitung, im «Bieler Tagblatt» und der «Berner Zeitung» namentlich genannten Mitglieder der Band reichten Beschwerde beim Schweizer Presserat ein. Dies ist eine Kontrollinstanz, die sich zu Fragen der journalistischen Berufsethik äussert. Das Präsidium des Presserats hat diese Beschwerde nun abgelehnt und somit die Berichterstattung gutgeheissen.
Die Bandmitglieder hatten reklamiert, die drei Zeitungen hätten ein Communiqué der anonymen «Antifa Bern» ohne zu hinterfragen übernommen, die Namen der «Indiziert»-Musiker veröffentlicht und zudem deren politisch motivierten Straftaten aufgezählt. Der Schweizer Presserat stellt nun fest, dass die Redaktionen die Informationen aus dem anonymen Communiqué vor der Veröffentlichung genügend überprüft haben. Wer zudem als Rockband öffentlich auftritt, nehme damit in Kauf, namentlich genannt zu werden. Weiter führt der Presserat aus, dass Namen von strafrechtlich Verurteilten nur – wenn überhaupt – mit grosser Zurückhaltung in den Medien genannt werden dürfen. «Wenn aber wie vorliegend ein eindeutiger sachlicher Zusammenhang zwischen dem Anlass der Berichterstattung, dem Konzert einer umstrittenen rechtsextremen Rockband, und dem noch nicht allzu weit zurückliegenden, offensichtlich rechtsextrem motivierten gewalttätigen Verhalten der Bandmitglieder besteht, ist die Erwähnung einer früheren strafrechtlichen Verurteilung berufsethisch ausnahmsweise nicht zu beanstanden», nimmt der Schweizer Presserat Stellung. (mgt/dh)