Basler Polizei: «Das war wie im ‹Tatort›»

Um halb sechs Uhr morgens polterte es an der Tür. «Sie haben gedroht, das Schloss aufzubrechen, und das Guckloch zugehalten», sagt Julian Schmid, der seinen richtigen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte. «Das ganze Haus war umstellt, selbst der Innenhof gesichert.» Zwanzig Beamte hätten seine 1,5-Zimmer-Wohnung gestürmt, davon zehn in Zivil, unter anderem von der Fachgruppe 9 â€“ dem kantonalen Nachrichtendienst â€“, wie der 27-jährige Krankenpfleger vermutet.

Er selbst sei in Handschellen gelegt worden und habe die Durchsuchung auf dem Sofa mitverfolgen müssen. «Das war wie im ‹Tatort›», so Schmid. Er ist langjähriger politischer Aktivist â€“ der Polizei nicht unbekannt. «Sie haben mich anscheinend auf dem Kieker.» Nach der zwanzigminütigen Razzia wird Schmid festgenommen. Auf dem Polizeiposten muss er Fingerabdrücke und DNA abgeben. Zwölf Stunden wird er in Polizeigewahrsam verbringen.

Razzia vor dem Frauenstreik

Schmids Fall ist eines von fast sechzig Verfahren, die die Basler Staatsanwaltschaft derzeit wegen der antifaschistischen Kundgebung #BaselNazifrei vom 24. November 2018 führt. Die Razzia in seiner Wohnung ist eine von mindestens achtzehn Hausdurchsuchungen im Rahmen dieses Verfahrens. Die erste fand am 1. April statt, dann folgten nahezu im Wochenrhythmus weitere; die bislang letzte fand am vergangenen Donnerstagmorgen in der Frühe, im Zuhause einer feministischen Aktivistin statt â€“ einen Tag vor dem Frauenstreik.

Die Kundgebung #BaselNazifrei hatte sich gegen einen Anlass der rechtsextremen Partei National Orientierter Schweizer (Pnos) gerichtet. Diese hatte zu einer «Grossdemonstration» gegen den Uno-Migrationspakt aufgerufen. Dem Aufruf gefolgt waren lediglich dreissig bis fünfzig Rechtsextreme. 2000 GegendemonstrantInnen stellten sich ihnen unter dem Slogan «Es gibt kein Recht auf Nazipropaganda!» entgegen. Und das, obwohl die Gegenkundgebung â€“ anders als die Pnos-Demonstration â€“ nicht bewilligt worden war. Der eigentliche, bewilligte Gegenprotest war von den Behörden auf die nahezu zwei Kilometer entfernte Dreirosenanlage verbannt worden.

Die Polizei verteidigt bis heute ihren damaligen Einsatz: Sie habe Tränengas und Gummischrot eingesetzt, um die beiden Kundgebungen auseinanderzuhalten und Auseinandersetzungen mit der Polizei zu unterbinden. Verschiedene AugenzeugInnen zweifeln diese Darstellung allerdings an. Die Polizei habe aus kürzester Distanz, ohne Vorwarnung und ohne ersichtlichen Grund Gummischrot in die Gegendemonstration gefeuert â€“ teils auf Kopfhöhe. Fest steht: Zwei GegendemonstrantInnen erlitten wegen Gummigeschossen Verletzungen im Gesicht â€“ eine Person sogar schwere Verletzungen am Auge.

Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt führt laut Mediensprecher Peter Gill aufgrund der Pnos-Kundgebung Verfahren wegen Rassendiskriminierung und aufgrund der Gegenkundgebung Verfahren wegen Landfriedensbruch, Körperverletzung, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Sachbeschädigung sowie Störung des öffentlichen Verkehrs. Weil die Verfahren noch hängig seien, könne er keine weiteren Auskünfte erteilen.

Gewalt aus dem Megafon?

Der feministischen Aktivistin und Julian Schmid wird «Landfriedensbruch» vorgeworfen; ein schwammiger Straftatbestand, der oft dann zum Zug kommt, wenn die Justiz bei Protesten Schwierigkeiten mit der Beweisführung hat – wenn sie etwa den einzelnen Personen keine konkrete Tat nachweisen kann. Als mutmassliche Beweise seien ihm im Verhör fast eine Stunde lang Videosequenzen vorgespielt worden, sagt Schmid. Auf diesen habe sich eine Person mit einem Megafon an die Menschenmenge gerichtet. Das sei er gewesen, er habe mit dem Megafon die Leute aufgehetzt, so der Vorwurf, deswegen werde zusätzlich wegen «Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte» ermittelt. «Das ist eine neue Praxis, eine deutliche Steigerung der Repression», sagt Schmid. Er wertet das Verfahren als Einschüchterungsversuch, seit der Hausdurchsuchung hat er mit Schlafproblemen zu kämpfen.

«Säbelrasselpolitik» nennt der Basler Anwalt Andreas Noll die jüngsten Repressalien. «Da ist der Einschüchterungseffekt sicherlich mitgewollt.» Offenbar war die Gegendemonstration von der Polizei nahezu flächendeckend gefilmt worden. Deswegen kritisiert der Anwalt zudem, dass den Beschuldigten allesamt DNA-Proben abgenommen wurden, obschon es wohl in erster Linie um mutmasslich belastendes Videomaterial gehe. «Da wird unter dem Vorwand der Verbrechensaufklärung eine DNA-Datenbank angelegt.»

Die SP-Grossrätin Toya Krummenacher wiederum hatte selbst an der Gegenkundgebung Ende November teilgenommen und sich dort zudem um einen der durch Gummischrot verletzten Demonstranten gekümmert. Auch sie kritisiert daher den Polizeieinsatz vor Ort, aber auch das nun «harsche» Vorgehen ein halbes Jahr später. «Ich frage mich ehrlich gesagt schon, warum die Strafverfolgung gewisse Personen trifft und andere nicht.» Krummenacher sagt, es entstehe zunehmend der Eindruck, dass die Behörden mit einer gewissen Willkür agierten.

Mediensprecher Gill von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt weist sämtliche Vorwürfe zurück. Die Basler Lokalzeitung «TagesWoche» hat indes bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass Polizei und Staatsanwaltschaft in den letzten Jahren die Schraube gegen die ausserparlamentarische Linke per se angezogen haben. «Widerrede während einer der vielen Polizeiaktionen führt zu einem Verfahren wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte, die Teilnahme an einer unbewilligten Demo zu Massenverfahren wegen Landfriedensbruch», heisst es in einem Kommentar vom März 2018. «Untersuchungshaft wird systematisch verhängt, DNA-Analysen werden flächendeckend angeordnet. Wer von Gesinnungsrecht spricht, ist schwer zu widerlegen. Das Feindbild Linke existiert â€“ und es hat gefährliche Züge angenommen.»

Rund um die Fälle wegen #BaselNazifrei hat sich mittlerweile eine Solidaritätsgruppe gebildet, die nun eine nächste Demonstration für Samstag plant. «Wir lassen uns nicht einschüchtern», so die Gruppe gegenüber der WOZ. «Wir sehen die Dringlichkeit, sich aktiv und ausserparlamentarisch gegen Rechtsextremismus zu engagieren.» Denn Staatsapparate würden kaum genügend Schutz vor rechtsextremen Kräften bieten, wie sich etwa an zahlreichen Beispielen in Deutschland zeige. Die Wochenzeitung «Zeit» wies in einer Recherche von Anfang Mai diverse Verstrickungen deutscher PolizistInnen ins rechtsextreme Milieu nach. Auch in der Schweiz sind laut der Solidaritätsgruppe rechtsextreme Präsenz und Gewalttaten wieder sichtbarer.

Mordfantasien und Hitlergruss

So veröffentlichte etwa der «SonntagsBlick» Mitte Mai Protokolle eines geheimen Basler Facebook-Chats, in dem Rechtsextreme Mordfantasien gegen MigrantInnen hegten â€“ ihr Vorbild: der Nationalsozialistische Untergrund (NSU), der in Deutschland über zehn Jahre hinweg ungehindert Menschen aufgrund ihrer Herkunft ermordet hatte. Laut dem «SonntagsBlick» ermittelt nun die Staatsanwaltschaft, im Fokus stehe ein Verfahren wegen Rassendiskriminierung.

An der Pnos-Kundgebung im November 2018 wiederum hatten auch Mitglieder der Neonazigruppe Kameradschaft Heimattreu teilgenommen. Dieselbe Gruppe veröffentlichte nur wenige Monate später â€“ nachdem sich Rechtsextreme an der Schwyzer Fasnacht als Ku-Klux-Klan-Mitglieder verkleidet hatten und daraufhin auch dort eine Gegendemonstration stattfand â€“ auf Facebook ein Video.

Zu sehen sind Neonazis, die ein antirassistisches Transparent verbrennen, den Arm zum Hitlergruss gereckt. Die Kleidung der Personen sowie die Hintergrundmusik sind gespickt mit Symbolik des länderübergreifenden Neonazinetzwerks Blood & Honour und von dessen bewaffnetem Arm Combat 18.

Demonstration: «Basel bleibt nazifrei!», Basel, De-Wette-Park, Samstag, 22. Juni 2019, 14 Uhr.