BaZ. Das Appellationsgericht hat bei Ausstandsgesuchen gegen Richter des Strafgerichts willkürlich entschieden. Das Bundesgericht hiess die Beschwerden von zehn Personen gut, die an der Demo teilgenommen hatten und angeklagt wurden.
Das Bundesgericht hält in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil fest, das Appellationsgericht habe den Betroffenen nicht alle entscheidwesentlichen Unterlagen zugestellt und damit deren rechtliches Gehör verletzt. Die Beschwerdeführer erhielten nicht sämtliche eingereichten Unterlagen der jeweils anderen Parteien. So konnten sie sich dazu nicht äussern. Das Appellationsgericht stellte auch die Stellungnahme einer vom Ausstandsgesuch betroffenen Richterin nicht den betroffenen Parteien zu.
Abklärungen unterlassen
Darüber hinaus habe das Appellationsgericht willkürlich entschieden, schreibt das Bundesgericht. Es habe den Sachverhalt nicht ausreichend abgeklärt. So habe es beim vorsitzenden Präsidenten des Strafgerichts, René Ernst, keine Stellungnahme über Inhalt und Umfang der Rücksprachen mit seinen Richterkolleginnen und -kollegen eingeholt.
Ernst gab der «Basler Zeitung» Ende September 2020 ein Interview, in dem er sich – nach Rücksprache mit den Kollegen – über die «Basel nazifrei»-Prozesse äusserte. Zu diesem Zeitpunkt waren noch nicht alle erstinstanzlichen Verfahren vor dem Strafgericht Basel-Stadt abgeschlossen, weshalb das Vorgehen nicht nur von den Anwälten der Angeklagten kritisiert wurde. Es wurden Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Richter geäussert.
Das Appellationsgericht kam in seinem Urteil zum Schluss, dass sich Ernst entgegen der Sicht der Beschwerdeführer nicht pauschal über die Ereignisse vom November 2018 geäussert, sondern lediglich zu dem von ihm behandelten Fall Stellung bezogen habe. Er habe die Vorfälle und die durch ihn wahrgenommene Gewalt so bewertet, wie sie sich bei seinem Fall gezeigt hätten.
Zudem kann das Interview laut Appellationsgericht nicht einfach generell kritisiert werden, weil die Äusserungen der Gerichtspräsidenten in der Öffentlichkeit auch Vertrauen schaffen und erhalten könnten.
Generelle Aussagen
Diese Argumentation verfängt beim Bundesgericht überhaupt nicht. Es hält fest, dass die Aussagen von Ernst, wonach die an der Demonstration angewandte Gewalt «massiv» und «vor allem gegen Personen» gerichtet gewesen sei und sich «nicht rechtfertigen» lasse, Ereignisse betreffe, die den Strafverfahren aller Beschwerdeführer zugrunde lägen.
Das Bundesgericht führt weiter aus, dass das öffentliche Kommentieren eigener Urteile durch Mitglieder des zuständigen Richtergremiums «kritisch zu betrachten» sei. Vor allem sei immer dann besondere Zurückhaltung geboten, wenn laufende Verfahren betroffen seien und wenn die betroffenen Personen darüber hinaus nicht geständig seien.
Gemäss Bundesgericht stellt sich die Frage, ob die vom Ausstandsbegehren betroffenen Gerichtspräsidien sich die öffentlichen Aussagen von Gerichtspräsident Ernst aufgrund einer allfälligen vorgängigen Absprache zu eigen gemacht hätten. Deshalb sei es von entscheidender Bedeutung, welchen Inhalt und Umfang die Rücksprache gehabt habe.
Durchgesickertes E-Mail
Das Bundesgericht kritisiert auch, dass das Appellationsgericht sich nicht darum bemüht habe, Einsicht in ein Mail zu erhalten, in dem ein ordentlicher Richter sich über die Absprachen entsetzt zeigte. Die «Wochenzeitung» zitierte in einem Bericht vom April 2021 stellenweise daraus.
Das Appellationsgericht tat diesen Punkt damit ab, dass der ordentliche Richter nur vom Hörensagen von der Rücksprache gehört habe. Zudem hätten die Gerichtspräsidien allesamt mit Nachdruck betont, dass es keine inhaltlichen Absprachen gegeben habe.
Es sei wenig überzeugend, wenn die Aussagen abgelehnter Gerichtspräsidien ohne weiteres als glaubwürdiger eingestuft würden als die eines ordentlichen Richters, schreibt das Bundesgericht. Der Fall geht nun zur neuen Beurteilung ans Appellationsgericht zurück.