Ausschreitungen vermeiden ist für Polizeikräfte schwierig

sda

sda. Gummischrot und Tränengas gehören bei Fussballspielen bald zumRahmenprogramm. Die Polizeikräfte verfügen derzeit über verschiedenepräventive Massnahmen. Mit Blick auf die Ausschreitungen vom Sonntag sind esaber offenbar zu wenig.

Am nächsten Sonntag steht das Heimspiel des Zürcher Grasshopper Clubs gegenSt. Gallen auf dem Programm. Auch dann wird die Stadtpolizei Zürich wiederbereitstehen. „Leider müssen wir immer mit Ausschreitungen rechnen“, sagt ihreSprecherin Nicole Fix.

Ob die Polizei ein Fussballspiel als „Risikomatch“ einstuft, hänge von dergegnerischen Mannschaft ab. Wenn der FC Basel in Zürich spielt, sei dies klarder Fall.

Trennung der Fangruppen

„Alle heute zur Verfügung stehenden Mittel“ werden bei Fussballspieleneingesetzt, sagt Fix. Dazu zählen Extrazüge, die nicht ins Stadtzentrumfahren und die Trennung der beiden Fangruppen. Darüber hinaus sind derStadtpolizei die Hände gebunden. In Zürich seien beispielsweise vorsorglicheVerhaftungen nicht erlaubt, sagt Fix.

Rechtlich gesehen seien überdies Festnahmen bei einer unbewilligten Kundgebung,wie der Umzug der Basler Fans am Sonntag zu bewerten wäre, nichtgerechtfertigt. Für die Polizei sei es wie am Sonntag eine Gratwanderung, obund wann sie einschreitet.

Vorsorgliche Verhaftung

Die vorsorgliche Verhaftung ist in Basel erlaubt und hat sich bewährt. SeitAugust 2002 habe es keine Ausschreitungen mehr gegeben, sagt Klaus Mannhart,Sprecher der Basler Polizei. Allerdings brauche es für solche Verhaftungeneinen guten Grund,

Als präventive Massnahme müsste laut Mannhart die Durchsetzung derStadionverbote gesamtschweizerisch verbessert werden. Bei Auswärtsspielenwerde das Stadionverbot nicht überall gleich gehandhabt.

Wegweisungsartikel

In Zürich hofft die Polizei vorerst auf die Hooligans-Datenbank des Bundesamtsfür Polizei als weiteres Hilfsmittel gegen Ausschreitungen. Kurzfristigkönnte aber der auf politischer Ebene in der Stadt vorbereiteteWegweisungsartikel Abhilfe schaffen, sagt Fix.

Der Artikel würde es erlauben, auffälligen Personen das Betreten einesgeografisch begrenzten Gebiets zu verbieten. Wird die mit einem so genanntenRayonverbot belegte Person aufgegriffen, gäbe dies der Polizei ein rechtlichesMittel für ein Einschreiten.

Sowohl die Stadt Bern als auch die Stadt Winterthur kennen einen solchenArtikel. Bisher wurde er aber allem im Zusammenhang mit der Wegweisung vonRandständigen oder Drogenabhängigen diskutiert.

Die Möglichkeit von Wegweisungen gibt es bereits heute für Asylbewerber.Gestützt auf die Zwangsmassnahmen des Ausländerrechts können Rayonverboteausgesprochen werden.