Aargauer Zeitung vom 15.1.2010
22-Jähriger stand wegen versuchter Brandstiftung vor dem Bezirksgericht Rheinfelden
Aus Fremdenhass hatte er einen Molotowcocktail gegen ein Asylantenheim geworfen, doch die Bewohner hatten Glück – und der Täter auch: Er fand milde Richter.
Rosmarie Mehlin
Ein Geläuterter sass vor dem Bezirksgericht Rheinfelden. Jeans, Pulli, Spitzbärtchen, ein paar blonde Mèches im braunen Haar: Thomas (Name geändert), 22-jährig, versicherte glaubhaft, der rechtsextremen Szene abgeschworen zu haben. Noch vor zwei Jahren hatte ein Bild von Rudolf Hess nebst Hakenkreuzfahne und weiteren Nazi-Emblemen in seinem Zimmer gehangen. Und da hatte er, in der Nacht zum Ostersonntag 2008, etwas getan, das ganz schlimm hätte ausgehen können.
Thomas, der schulisch Probleme gehabt, dessen Lehrvertrag vom Meister aufgelöst worden war und der sich mit Temporärstellen durch das Leben schlug, hatte sich mit Kumpeln getroffen. Auf einem Bänkli in Stein hatte man den ganzen Nachmittag herumgehangen, zu viert 24 Halbliterdosen Bier getrunken, war gegen Abend in ein Lokal disloziert und hatte weitergebechert. Gut fünf Liter Bier hatte jeder intus, als gegen 00.30 Uhr an einer Tankstelle eine Flasche mit Benzin gefüllt wurde. Ein Papiertaschentuch war in den Flaschenhals gesteckt, angezündet und das Ganze gegen ein Fenster geworfen worden: ein Fenster der Asylunterkunft. Glücklicherweise zerbarst die Flasche im Bereich des Fenstersturzes und das Benzin verbrannte auf dem Boden.
Im Zug bewusstlos geschlagen
Thomas und seine Kumpel hatten sich auf- und davongemacht. Als die Polizei vier Tage später bei Thomas aufgekreuzt war, hatte der reinen Tisch gemacht: Er könne sich zwar nicht so recht erinnern, aber er glaube schon, dass er die Idee mit der Flasche gehabt und sie auch geworfen habe. Seine jüngeren Kumpel wurden vom Jugendrichter abgeurteilt. Thomas wurde angeklagt der versuchten qualifizierten Brandstiftung, wofür der Staatsanwalt den 22-jährigen mit 4½ Jahren bestraft sehen wollte. Als Zeugen schilderten die Mutter, die Ex-Freundin und ein Sportclub-Kamerad von Thomas diesen als liebenswert und inzwischen völlig gewandelt. Seit der zweiwöchigen U-Haft sei er in sich gekehrt, nachdenklich; heute könne man wieder normal mit ihm reden. Seit einem Jahr hat er auch wieder eine Lehrstelle. Und sein Zimmer: «Ich habe restlos alles in den Müll geschmissen», versicherte Thomas vor Gericht.
Er sei durch Kumpel in die Nazi-Szene hineingeraten. Und nachdem er im Juni 2007 im Zug grundlos von drei Dunkelhäutigen bewusstlos geschlagen worden war, habe ihn dies in seinem Fremdenhass bestärkt. «Die Flasche habe ich damals geworfen, um den Asylanten Angst zu machen, um zu zeigen, dass wir sie hier nicht haben wollen.» Was hätte passieren können, habe er erst im Nachhinein überlegt. «Es tut mir leid», sagte Thomas. Sein Verteidiger plädierte auf eine bedingte Strafe von 18 Monaten: Erstens sei nur geringer Sachschaden entstanden und zweitens habe Thomas nicht wissen können, dass sich Menschen in dem Gebäude befanden.
Bedingt mit langer Probezeit
Dieser Ansicht war das Gericht unter Vorsitz des 2. Präsidenten Christoph Lüdi nicht. Thomas habe Licht im Haus sehen und auch sonst wissen müssen, dass es bewohnt war. Weil der Schaden aber gering war, vor allem aber, weil Thomas seine Gesinnung geändert hat, liess das Gericht Milde walten: 2 Jahre bedingt, so das Verdikt, allerdings mit der längstmöglichen Probezeit von 5 Jahren. Ausserdem muss Thomas die Gerichtskosten tragen und es wurde eine bedingte Geldstrafe wegen Pornografie von 2400 Franken widerrufen. Zusammen mit einer Zivilforderung von 2000 Franken muss Thomas, der als Stift 750 Franken monatlich verdient, gut und gerne 8000 Franken berappen. Auch kein schlechter Denkzettel.