Das Wahlgesetz schliesst Kandidaten mit rassistischer Grundhaltung nicht grundsätzlich von Ämtern aus.
Zur Wahl am 19. Oktober tritt die PNOS (Partei national orientierter Schweizer), eine rechtsextreme Gruppierung, im Aargau mit einer Einerkandidatur an. Der angehende Unteroffizier der Schweizer Armee, Ralph Aschwanden. sei bisher in der Szene nicht in Erscheinung getreten, sagte der Zürcher Journalist Jürg Frischknecht, Kenner der rechtsextremen Szene. Im Aargau hat die Kandidatur des 21-jährigen Plattenlegers aus Wettingen keine Wellen geworfen.
Meinung legal vertreten
Beschwerden hätten auch keine Chancen, sagte Hans-Urs Wili, Sektion Politische Rechte der Bundeskanzlei. Selbst wenn ein Kandidat wegen rassistischer Äusserungen im Gefängnis sitzen würde, könnte er nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen werden. Wili beruft sich dabei auf Bundesverfassung und Gesetz. Demnach können Personen von einer Wahl nur dann ausgeschlossen werden, wenn sie geisteskrank sind oder an Geistesschwäche leiden. «Die Meinungsfreiheit ist das wichtigste Grundrecht in diesem Staat», sagte Wili von der Bundeskanzlei.
Die PNOS wurde vor zwei Jahren gegründet mit dem Ziel, einen «echten Volksstaat in der Schweiz zu errichten». Sie selbst bezeichnet sich als einzige nationalistische Partei, «die sich offen für ein gesichertes Fortbestehen der Schweiz als Staat des Schweizervolkes bekennt». Auf ihrer Internetseite lehnt die rechtsextreme Gruppierung eine multikulturelle Gesellschaft ab und fordert eine Schweiz, «die, wie von alters her, fest auf den Beinen ihrer eigenen Schaffenskraft steht».
Berner Parteitag
Am Samstag, 9. August, wird im Kanton Bern der Parteitag der PNOS durchgeführt. In welcher Ortschaft er stattfindet, wollte ein Sprecher der PNOS nicht bekannt geben. «Wir wollen keine 200 Fotografen dabei haben und auch keine Polizei wie letztes Jahr», begründete er. Der letztjährige Parteitag fand am 29. Juni in Kleinhüningen BS statt. Dabei hatte die Kantonspolizei rund 100 Personen einer Kontrolle unterzogen. Unter ihnen befand sich ein zur Verhaftung ausgeschriebener Mann.
Wegen der Kontrollen habe PNOS eine Strafanzeige gegen Regierungsrat und Polizeidirektor Jörg Schild und leitende Polizeibeamte der Kantonspolizei Basel-Stadt eingereicht, sagte der PNOS-Sprecher. Markus Melzel, Sprecher der Staatsanwaltschaft, hat dies bestätigt. Die Anzeige lautet auf Freiheitsentzug, Amtsmissbrauch und Nötigung. Wegen Interessenkonflikten hat der Regierungsrat von Basel-Stadt den Fall an den ausserordentlichen Staatsan-walt Roland Winiger in Olten weitergeleitet. Beim baselstädtischen Regierungsrat seien inzwischen noch weitere Anzeigen in dieser Sache eingegangen, sagte Staatsanwalt Winiger. Falls der Regierungsrat auch diese an ihn weiterleite, könne er erst etwa in ein, zwei Monaten sagen, ob es zu einer Einstellung des Verfahrens oder zu einer Anklage komme. sda