Landbote vom 14.04.2000
Antisemit muss ins Gefängnis
In Zürich hatte ein Antisemit einen jüdischen Passanten geschlagen und beschimpft. WegenRassendiskriminierung und Tätlichkeiten ist der Österreicher nun zu einem Monat Gefängnis verurteilt worden.
Attila Szenogrady
Er werde in Zürich oft verbal beschimpft, gab der 1950 geborene Geschädigte zu Protokoll. Am späten Abend des 6. Oktober 1999 sei es aber noch viel schlimmer gekommen, berichtete der Zürcher jüdischen Glaubens. Die Anklageschrift derBezirksanwaltschaft Zürich hält fest, wie um 21. 50 Uhr ein wütender Maler auf dem Trottoir derBadenerstrasse das ahnungslose Opfer aus heiterem Himmel plötzlich attackierte. Der betrunkene Österreicher beleidigte sein Opfer mit einemantisemitischen Spruch und fügte hinzu, Juden seien arbeitsscheu. Dann versetzte der Angeklagte seinem Gegenüber mehrere Fusstritte gegen das Bein und einen Faustschlag gegen die Brust. Der Vorfall erregte damals grosses öffentliches Aufsehen.
Rassendiskriminierung
Rund ein halbes Jahr nach dem Vorfall kam der Fall Ende März vor das Bezirksgericht Zürich. (Ausgabe vom 25. März). Der 44-jährige Angeklagte sollte sich wegen Rassendiskriminierung sowie Tätlichkeiten verantworten. Wegen früheren Vorstrafen wie Körperverletzung und Zuhälterei verlangte der zuständige Bezirksanwalt eine unbedingte Gefängnisstrafe von 30 Tagen. Der Angeklagte erschien aber nicht. Er verzichtete auch auf einen rechtlichen Beistand. Da jedoch der Geschädigte erschienen war, kam es trotzdem zu einer öffentlichen Teilverhandlung.
Dabei gab der Gerichtspräsident bekannt, der Angeschuldigte habe den Vorwurf der Rassendiskriminierung in der Untersuchung akzeptiert und sich beim Geschädigten schriftlich entschuldigt. Die tätlichen Übergriffe habe der Maler aber abgestritten.
Schweres Verschulden
Gestern wurde das schriftlich begründete Urteil den Medien zugestellt. Darin wurde der teilgeständige Täter antragsgemäss für schuldig befunden und zu einem Monat Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Das Verschulden des Angeklagten wiege schwer, steht im Entscheid. «Auf primitive Art und Weise und ohne dass ein das Verschulden relativierender Auslöser oder Beweggrund für sein Verhalten erkennbar wäre, griff er einen Angehörigen einer religiösen und oftmals verfolgten Minderheit verbal sehr grob an und schreckte nicht davor zurück, diesen gleichzeitig auch noch körperlich zu attackieren», hielt der Vorsitzende fest.
Zwei (von insgesamt zehn) Vorstrafen wegen Körperverletzung sah das Gericht als Zeichen dafür an, dass der Verurteilte generell Menschen eher gering schätze.