Anzeigen nach Neonazi-Treffen

Bund

Der Konzertanlass bei Lotzwil vom Wochenende hat Folgen: Regierungsstatthalter Martin Lerch (svp) will die Organisatoren wegen diverser Gesetzesverstösse anzeigen – und übt Kritik an der Einsatzleitung der Berner Kantonspolizei.

Stefan von Below

Der Ärger ist Martin Lerch deutlich anzuhören. Er sei «gar nicht glücklich» darüber, dass die Polizei das Skinhead-Konzert in einer Waldhütte bei Lotzwil vom Samstagabend nicht verhindert habe, sagt der Regierungsstatthalter des Amtsbezirks Aarwangen. Seiner Meinung nach wäre dies ohne Weiteres möglich gewesen, und er habe diesen Wunsch auch rechtzeitig und klar deponiert. Die Polizei habe ein «unschönes Präjudiz» geschaffen, indem sie den Konzertanlass toleriert habe, so Lerch. «Wir wollen solche Anlässe nicht.»

Gelungen oder nicht?

Mehrere hundert Neonazis aus der Schweiz und Deutschland besuchten den Konzertabend, der vermutlich von Personen aus dem Umfeld der rechtsextremen Oberaargauer Band Indiziert organisiert worden war (vgl. «Bund» von gestern). Allerdings konnten wegen der durch den Inlandgeheimdienst DAP verhängten Einreisesperren nicht alle angekündigten Bands auftreten. Laut Kapo-Sprecher Jürg Mosimann spielte lediglich eine ad-hoc zusammengesetzte Band, während die Organisatoren im Internet von einem «gelungenen Anlass» unter Teilnahme zweier einschlägig bekannter Bands aus Berlin berichten.

Die Kantonspolizei beschränkte sich vor Ort laut eigener Darstellung auf eine «lückenlose, rigorose Personen- und Fahrzeugkontrolle», die jedoch keine Hinweise auf Verstösse gegen die Antirassismusstrafnorm oder das Waffengesetz ergab. Laut Mosimann wäre es weder gerechtfertigt noch verhältnismässig gewesen, den Anlass zu verhindern. «Es gab keinen Zoff, keine Verletzten, keine Sachbeschädigungen – was will man mehr?»

Lerch ist indes anderer Ansicht. Er werde die Organisatoren wegen diverser «offensichtlicher Gesetzesverletzungen» anzeigen, sagt der Statthalter. Der im Internet öffentlich angekündigte Konzertabend hätte von ihm bewilligt werden müssen. Nebst dem Gastgewerbegesetz sei vermutlich auch das Waldgesetz verletzt worden.

Kapo-Kommandant wollte es so

Seine Kritik betreffe nicht die Arbeit der Polizisten, sondern die Entscheide der Einsatzleitung, betont Lerch. Diese sei aus seiner Sicht zeitweise überfordert gewesen, und auch die Koordination zwischen Polizei und Behörden habe «nicht optimal» geklappt. Mosimann erwidert, der Statthalter und die Gemeindebehörden seien informiert gewesen. Zudem habe Kapo-Kommandant Stefan Blättler die «Art und Weise des Einsatzes» persönlich angeordnet.

Laut Erich Greub, dem Präsidenten der Burgergemeinde Lotzwil, richteten die Besucher in der Waldhütte keinen Schaden an. Zwei junge Männer hätten die Hütte zuvor beim Verwalter für ein privates Fest reserviert. «Er kannte die beiden nicht – das waren ganz normale Leute.» Künftig werde die Burgergemeinde wohl gründlicher prüfen müssen, an wen sie die Waldhütte vermiete, sagt Greub.