Der Bund. Die Gruppe Junge Tat griff eine Veranstaltung für Kinder an. Nun eröffnete die Staatsanwaltschaft ein Verfahren und ermittelt wegen Aufruf zu Hass.
Neonazis der Gruppe Junge Tat störten am Sonntag vor zwei Wochen eine Vorlesestunde über Geschlechteridentitäten im Zürcher Tanzhaus: Im Saal versuchten sie ein Transparent zu entrollen, draussen versperrten die vermummten und schwarz gekleideten Männer den Weg, entrollten ein Transparent, zündeten Rauchfackeln und skandierten Parolen. «Unsere Gäste wurden massiv gestört und erschreckt», hielten die Verantwortlichen des Tanzhauses in einer Stellungnahme zum Vorfall fest und reichten eine Strafanzeige ein.
Nachdem die Kantonspolizei Zürich die Ermittlungen aufgenommen hatte, eröffnete nun die Staatsanwaltschaft ein Verfahren: «Wir führen eine Untersuchung gegen mehrere Personen», bestätigt der Sprecher der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft, Erich Wenzinger. Die Behörde ermittle wegen des Verdachts des Verstosses gegen die Straftatbestände der «Diskriminierung und Aufruf zu Hass, Abbrennen eines pyrotechnischen Gegenstandes, Sachbeschädigung sowie Hausfriedensbruch».
Verurteilte Aktivisten sind noch in der Probezeit
Wie üblich werde während des laufenden Verfahrens geprüft, ob noch weitere Straftatbestände infrage kämen, so Wenzinger. Für die Personen, gegen die nun ermittelt werde, gelte bis zum rechtskräftigen Verfahrensabschluss die Unschuldsvermutung. Kommt es zu einer Verurteilung wegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass, drohen gemäss Strafgesetzbuch bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.
Dabei sind mehrere Aktivisten der Jungen Tat bereits vorbestraft. Sie wurden im Frühling 2021 zu bedingten Geldstrafen verurteilt, unter ihnen Manuel C. Der ehemalige Student der Zürcher Hochschule der Künste ist für die professionell wirkenden Propagandavideos der Gruppe verantwortlich. Er wurde im März 2021 zu 120 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt. Die Strafe wurde bedingt ausgesprochen, die Probezeit beträgt zwei Jahre. Bei einer erneuten Verurteilung droht diese Strafe in eine unbedingte umgewandelt zu werden.
Die Staatsanwaltschaft verurteilte C. damals, «weil er die Ideologie des Nationalsozialismus verbreitete sowie Juden und dunkelhäutige Menschen diskriminierte, indem er sie in ihrer Menschenwürde krass herabsetzte und Hass gegen sie schürte», wie es im Strafbefehl heisst. Ob C. auch bei der Aktion im Tanzhaus dabei war und filmte, ist nun Gegenstand der Ermittlungen der Kantonspolizei unter Leitung der Staatsanwaltschaft.