«Als wäre es das Evangelium»

ZüriZeitung

«Als wäre es das Evangelium»

Nach dem Urteil folgte gestern die Begründung: Das Schwyzer Verwaltungsgericht befürchtet heftige Gewalt, sollten Linke und Rechte am 1. August in Brunnen zusammentreffen.

Harry Ziegler

Der Gemeinderat Ingenbohl hat richtig gehandelt, als er dem Bündnis für ein buntes Brunnen eine für den 1. August geplante Demonstration in Brunnen nicht bewilligte. Dies geht aus der Beschwerdebegründung des Verwaltungsgerichts hervor. Beschwerde hatte der Vertreter des linken Bündnisses für ein buntes Brunnen, der Berner Rechtsanwalt Daniele Jenni eingereicht. Das Verwaltungsgericht schützt den Gemeinderat Ingenbohls in seiner Auffassung, dass «einem Gesuch für eine Demonstration, die mit hoher Wahrscheinlichkeit einen gewalttätigen Verlauf zu nehmen droht», die Bewilligung verweigert werden darf. Das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz stützt sich in seiner Begründung stark auf den Extremismusbericht der Eidgenossenschaft, aber auch auf zwei Lagebeurteilungen der Schwyzer Kantonspolizei ab. Im Extremismusbericht wird davon ausgegangen, dass gegenwärtig eher Gefahr von links als von rechts drohe. Und die Kantonspolizei Schwyz beurteilt das Gewaltpotenzial bei einem allfälligen Zusammentreffen von linken und rechten Extremisten als «hoch» und eine Eskalation als «sehr wahrscheinlich.»

Übergeordnetes Interesse

Gemäss Verwaltungsgerichts-Entscheid habe der Gemeinderat Ingenbohl das Interesse der Bevölkerung an einem gefahrlosen Fest am Nationalfeiertag höher gewichtet als die verfassungsmässig garantierte freie Meinungsäusserung. Was in diesem Falle richtig sei: Denn die öffentliche Ordnung lasse keinen Raum für Meinungsäusserungen, die mit rechtswidrigen Handlungen verbunden seien. Was anhand des konkreten Gewaltrisikos in Brunnen zweifellos der Fall wäre. Die Bewilligungsverweigerung sei natürlich eine Einschränkung der Grundrechte. Diese sei aber nach sorgfältiger Abwägung von öffentlichem und privatem Interesse erfolgt, heisst es im Enscheid weiter.

Als fragwürdig stufte der Vertreter des Bündnisses für ein buntes Brunnen, Daniele Jenni, den Entscheid des Verwaltungsgerichts ein. Dieses stütze sich allzu einseitig auf den Extremismusbericht des Bundes und die polizeilichen Empf

Weiteres Vorgehen unkla

Laut Jenni muss nun im Komitee besprochen werden, was weiter geschieht. «Ich bezweifle, dass das Bundesgericht bei einem Weiterzug vor dem 1. August entscheiden könnte», sagte der Anwalt. Auch ob das Bündnis trotz Verbot am 1. August nach Brunnen reise, um zu demonstrieren, sei Gegenstand der Besprechung mit dem Komitee. «Das wird aber nicht heute und morgen passieren. Die Mitglieder müssen alle aus verschiedenen Orten anreisen. Und dann sind wir noch demokratisch etwas komplizierter organisiert», führte Jenni aus.