Doch jetzt stehen den Zürchern weitere Strafanzeigen ins Haus. Denn eine Juristengruppe im Rahmen der Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus wird für Arbeit sorgen. «Wir wollen allerdings nicht wegen jedem rassistischen Blödsinn die Strafbehörden bemühen, sondern uns vielmehr auf wichtige Fälle beschränken», betont Anwalt Sigi Feigel.
Im Auge haben Feigel und seine Kollegen einerseits den radikalen Tierschützer Erwin Kessler – er hatte behauptet, Juden, die Tiere schächten, seien nicht besser als ihre Henker. Anderseits überlegt die Juristengruppe, ob sie gegen die notorischen Revisionisten vorgehen will, welche die Verbrechen der National sozialisten zur Hitler-Zeit verharmlosen und leugnen.
So werden Strafanzeigen erwogen gegen Andres Studer und gegen Jürgen Graf von der «Arbeitsgemeinschaft zur Ent tabuisierung der Zeitgeschichte». Studer hat sich eben in einer Verhandlung vor dem Zürcher Obergericht zu einer antisemitischen Schimpf tirade verstiegen. Graf ist Autor einer abstrusen Publikation über das Konzentrationslager Auschwitz, die nach wie vor in Prospekten angeboten wird.
Auch der 78jährige Arthur Vogt, pensionierter Sekundarlehrer aus Erlenbach ZH, treibt weiterhin sein gefährliches Spiel. Obwohl er von einem Nürnberger Gericht wegen Verharmlosung des Holocausts verurteilt wurde, will er im Mai eine neue Broschüre im Eigenverlag herausgeben. «Ich bin mir keiner Schuld be wusst», sagt der unbelehrbare Pensionist.
Vogt wird in seiner neuen Broschüre die Opferzahl im Konzentrationslager Auschwitz in Frage stellen. «Rein wissenschaftlich und mit Berufung auf den französischen Historiker Jean-Claude Pressac», wie er betont. Vogt will darauf hinweisen, dass Pressac nach Archiv studien in Moskau die Opfer in Auschwitz neu auf 650 000 beziffert hat. 50 Jahre danach sind solche Zahlenstreits noch immer bestens dazu geeignet, die Nazi-kriegsverbrechen zu verharmlosen.
Andere Altmeister der abendländischen Kulturverteidigung sind seit der Strafandrohung zumindest vorsichtiger geworden. Max Wahl, der 72jährige Jurist und notorische Rechtsausleger im zürcherischen Ottikon bei Kemptthal, hat seinen «Eidgenoss» im vergangenen Dezember nach 18 Jahren des Erscheinens eingestellt. Ob der Herausgeber des «Informationsblatts zur eidgenössischen und europäischen Besinnung» damit selber zur Besinnung gekommen ist, scheint freilich zweifelhaft: «Ich äussere mich nicht mehr gegenüber der Presse, sie ist eine ganz verkommene Sache.»
Auch Emil Rahm, 64, ist eine Spur vorsichtiger geworden. Zwar wettert der 64jährige Getränkeproduzent aus Hallau SH in der ersten Ausgabe dieses Jahres seiner «Memopress» noch immer gegen die Weltverschwörung – zu der er auch den Rassismus-Strafartikel zählt. Aber wenigstens hat die neue Strafnorm den «Memopress»-Verfasser nach 29 Jahren gelehrt, aufs Maul zu hocken, wenn es um die Frage geht, wen er für die Weltverschwörung verantwortlich hält.
Autor: Res Strehle
Antirassismusartikel
Was steht unter Strafe?
Gemäss dem neuen Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzes steht Rassendiskriminierung unter Strafandrohung.
Verboten sind insbesondere:
öffentliche Aufrufe oder Verbreitung von Ideologien zur Diskriminierung von Personen oder Gruppen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion,
Verharmlosung von Völkermord oder anderer Verbrechen gegen die Menschlichkeit,
Verweigerung einer öffentlich angebotenen Leistung gegenüber einer Person oder Gruppe wegen Rasse, Ethnie oder Religion.
Die vier Unbelehrbaren
G.-A. Amaudruz
leitet unbehelligt den «Courrier du Continent».
Jürgen Graf
verbreitet anti semitische Hetze.
Arthur Vogt
verharmlost die Greueltaten der Nazis.
Emil Rahm
wettert gegen die Weltverschwörung.
«KEINE ARABER»: Im Zürcher
«Johanniter»
wurde einem
dunkelhäutigen Holländer der
Zutritt verwehrt.
Fotos: Martin Stollenwerk, Ex-Press, Dominik Labhardt, Keystone
Res Strehle
Autor: Getränkeproduzent