Bezirksgericht Gewalt gegen Polizei und WEF-Gegner
Ein 22-jähriger Anführer der Zürcher rechtsradikalen Szene muss acht Monate ins Gefängnis. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte ihn am Donnerstag wegen Gewalt gegen Polizisten und WEF-Gegner. Der Mann hatte laut Anklage im September 2003 nach einem Eishockeyspiel eine Gruppe von Hooligans angeführt. Dabei bewarf er einen Polizeibeamten mit einer Bierflasche und verletzte diesen am rechten Bein. Wenig später prügelte er auf einen anderen Polizisten ein und traf diesen am Kopf.
Im Januar 2004 führte der Rechtsextreme eine Gruppe von 50 Skinheads im Zürcher Hauptbahnhof an, die eine Hetzjagd auf WEF-Gegner machten. Diese suchten das Weite, einer von ihnen wurde jedoch vom Angeklagten beim Ausgang Sihlpost zusammengeschlagen.
Verteidiger: Vier Monate Gefängnis
Der Prozesseröffnung am Bezirksgericht am Dienstag blieb der Angeklagte unentschuldigt fern. Die Verhandlung wurde durch seinen Verteidiger geführt. Dieser verlangte Teilfreisprüche. Den unbedingten Strafvollzug akzeptierte der Verteidiger. In seinem gestern eröffneten Urteil ist das Bezirksgericht dem Strafantrag des Verteidigers aber nicht gefolgt. Im Gegenteil: Es erhöhte die von der Anklage geforderte Strafe um zwei Monate auf acht Monate Gefängnis unbedingt. (sda)