Abrechnung in der rechtsextremen Szene

2008-02-12

Die Attacke war «nur» als Denkzettel gedacht. Das Gericht betrachtete den Überfall als Raub und sprach zwölf Monate bedingt aus.Der Angeklagte Remo Höfler (alle Namen geändert) erklärte gestern vor dem Winterthurer Bezirksgericht: «Wir wollten ihm eine Lektion erteilen, weil er unsere Frauen und uns bedroht hatte.» Der damals 22-jährige Höfler gehörte wie das spätere Opfer Fabio Zogg dannzumal der rechten Szene an. Laut dem Plädoyer des Verteidigers hatte der 17-jährige Zogg eine Kollegin Höflers mit eindeutigen Drohungen belästigt: «Ich schlitz dich auf», habe er ihr etwa per SMS geschrieben. So sei in der Gruppe die Idee der «Abrechnung» entstanden. An einem Abend im August 2006 lockte eine weitere Kollegin Höflers das nichts ahnende Opfer an einen vorher vereinbarten Ort in der Nähe der Eulachhalle, wo Höfler und drei Komplizen bereits hinter Büschen lauerten. Die Bande stürmte hervor, warf Zogg zu Boden und trat mit den Füssen nach ihm. Höfler nahm ausserdem seine Bauchtasche und den Rucksack an sich. Dann schoben sie Zogg über das Bachbord, worauf dieser an die Eulach hinunterrollte. Bis auf eine Beule zog er sich keine Verletzungen zu.Rund acht Monate später kam es zu einer weiteren Attacke auf ein weiteres Opfer: Höfler bedrohte zusammen mit zwei Komplizen auf einem Radweg entlang der Tösstalstrasse einen damals 17-Jährigen und zwang ihn, seine Springerstiefel sowie sein T-Shirt herzugeben. Beim Überfall versetzte er dem Opfer ausserdem einen Schlag ins Gesicht.Komplott der Autonomen?Die Staatsanwaltschaft hatte auf Raub geklagt, doch der Verteidiger widersprach: Sein Mandant habe sich nicht bereichern, sondern das Opfer demütigen wollen. Beim zweiten Vorfall habe sein Mandant stets standhaft die Schuld bestritten, obwohl er wusste, dass er so in Untersuchungshaft kommen würde. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass es sich bei den belastenden Zeugenaussagen um ein Komplott der linken Szene gegen seinen Mandanten handle: Die drei Zeugen seien miteinander befreundet. Höfler hatte denn auch in der Befragung durch das Gericht angegeben, über längere Zeit zur Zielscheibe von Linksextremen geworden zu sein. Er habe wegen dieser Belästigungen von Winterthur wegziehen müssen.Davon unbeeindruckt folgte das Gericht der Anklage und sprach eine bedingte Haftstrafe von zwölf Monaten aus. Solche Taten blieben schlicht und einfach verwerflich, führte das Gericht aus. Eine Bereicherungsabsicht habe sehr wohl bestanden, wie eine während der Strafuntersuchung gemachte Aussage des Angeklagten belege. Dieser habe gesagt: «Wir fanden im Rucksack des Opfers kein Geld ? dieses hätten wir sonst versoffen.»