GfbV.
Der Verband Sinti und Roma Schweiz hat heute eine Strafanzeige wegen Verletzung der Rassismus-Strafnorm gegen die Junge SVP des Kantons Bern eingereicht. Grund ist ein Facebook-Post im Rahmen der JSVP-Wahlkampagne, der die Minderheiten der Sinti und Roma auf pauschalisierende Weise herabsetzt. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) unterstützt die Strafanzeige.
Die Junge SVP Kanton Berns veröffentlichte am 21. Februar 2018 auf ihrer Facebook Seite im Rahmen ihrer Wahlkampagne für den Grossrat einen Eintrag, der als rassistisch zu werten ist. Der Aufruf „JSVP-Kandidaten wählen – Transitplatz für Zigeuner verhindern!“ macht deutlich, dass ein Transitplatz für fahrende Sinti und Roma „schädlich“ sei. Gleichzeitig wird mit einer Illustration suggeriert, dass „Zigeuner“ pauschal schmutzig sind, zu Kriminalität neigen, ihre Fäkalien überall hinterlassen und die öffentliche Ordnung nachhaltig stören.
Diese Publikation verletzt aus Sicht des Verbandes Sinti und Roma Schweiz und der GfbV die Rassismus-Strafnorm Art. 261bis StGB Abs. 4, in dem eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert wird. „Die Publikation der Jungen SVP Kanton Bern gründet in der rassistischen Annahme, dass die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Minderheit („Zigeuner“) mit Kriminalität, fehlender Hygiene, fehlendem Umweltbewusstsein und mit dem Stören der öffentlichen Ordnung verbunden ist. Auf diese Weise wird eine ganze Gruppe auf rassistische Weise herabgesetzt“, sagt Stefan Heinichen, Vorstandsmitglied des Verbandes Sinti und Roma Schweiz. „Dies ist inakzeptabel.“
Hinzu kommt, dass der besagte Begriff „Zigeuner“ für die Angehörigen der Sinti und Roma eine verletzende Fremdbezeichnung darstellt. Im deutschsprachigen Raum ist der Begriff „Zigeuner“ durch den nationalsozialistischen Völkermord geprägt, dem mindestens 500 000 Sinti und Roma zum Opfer fielen. „Die Junge SVP scheint kein Bewusstsein für die jüngere Vergangenheit zu haben oder blendet diese absichtlich aus. Es ist höchst befremdlich, dass die Berner JSVP mit rassistischen Ressentiments gegen Minderheiten hetzt, um Wählerstimmen zu gewinnen“, so Angela Mattli, Kampagnenleiterin der Gesellschaft für bedrohte Völker.
Aus Sicht des Verbandes Sinti und Roma Schweiz und der Gesellschaft für bedrohte Völker verstösst die Facebook-Publikation der Berner JSVP gegen Art. 261 bis des Schweizerischen Strafgesetzbuchs („Rassismus-Strafnorm“). Aus diesem Grund hat der Verband Sinti und Roma Schweiz heute bei der Staatsanwaltschaft Bern-Mitteland Strafanzeige eingereicht.