bz basel.
Im vergangenen März sympathisierte Jessica Tami in einem Fernsehinterview offen mit dem Faschismus. Die damalige SVP-Kandidatin stellte die Zahl von sechs Millionen im Zweiten Weltkrieg ermordeten Juden als übertrieben dar. Jetzt hat sie von der Tessiner Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl erhalten.
«Hitler ist die Judenfrage sehr am Herzen gelegen», sagte Jessica Tami am 3. März 2021 in einem Liveinterview mit Teleticino. Der millionenfache Mord an den europäischen Juden durch die Nazis sei eine Folge kriegerischer Ereignisse. Die Zahl von sechs Millionen im Holocaust ermordeter Juden sei grundsätzlich überhöht und lediglich eine «symbolische Zahl».
Schliesslich sei der Geschichtsunterricht zum Zweiten Weltkrieg in den Schulen «durchdrungen von antinationalsozialistischen und antifaschistischen Idealen», weswegen «wir zwangsläufig nur die Siegerstimme hören».
Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG), der Dachverband der jüdischen Gemeinden der Schweiz, reichte in der Folge Strafanzeige gegen Tami ein wegen Leugnung und gröblicher Verharmlosung des Holocausts gemäss Rassismusstrafnorm. Der SIG zeigte sich schockiert von den «äusserst fragwürdigen und verstörenden Aussagen» Tamis.
«Ein unmissverständliches Verdikt»
Gut neun Monate später hat die Tessiner Staatsanwaltschaft nun einen Strafbefehl gegen die ehemalige SVP-Kandidatin erlassen. Das Dokument liegt CH Media vor. In den Augen der Staatsanwaltschaft hat Tami gegen Artikel 261 des Strafgesetzbuchs (Diskriminierung und Aufruf zu Hass) verstossen. Dieser verbietet auch die Leugnung, gröbliche Verharmlosung oder Rechtfertigung von Völkermord oder anderer Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Tami wird per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30 Franken, also insgesamt 1500 Franken, verurteilt. Die Bewährungsfrist beträgt zwei Jahre. Ausserdem werden ihr Bussen und Verfahrenskosten von 600 Franken in Rechnung gestellt.
Tamis Aussagen in einem TV-Interview vor Tausenden Zuschauerinnen und Zuschauern seien unmissverständlich gewesen, sagt SIG-Generalsekretär Jonathan Kreutner zu CH Media: «Wir sind erleichtert, dass die Tessiner Staatsanwaltschaft ein ebenso unmissverständliches Verdikt gefällt hat.»
Das sei ein Zeichen dafür, dass die Verharmlosung des Holocausts nicht unbestraft bleibe. Die zweijährige Bewährungsfrist seien eine klare Ansage und ein wichtiger Denkzettel für Tami: «Wir werden sehen, ob sie in Zukunft von solchen Äusserungen Abstand nehmen wird», sagt Jonathan Kreutner.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Tami kann Einsprache erheben gegen den Strafbefehl. Auf Anfrage von CH Media teilt ihr Anwalt mit, seine Mandantin habe noch keinen Entscheid getroffen.
«Sieg Heil-»Rufe an faschistischer Gedenkfeier
Vor dem Interview mit Teleticino war Tami bereits in die Schlagzeilen geraten, als ihre Teilnahme an einer faschistischen Gedenkveranstaltung auf einem Mailänder Friedhof im Jahr 2016 publik wurde. Dort wurde gefallenen Soldaten des norditalienischen Nazi-Marionettenstaates «Repubblica Sociale Italiana» und italienischen SS-Kämpfern gedacht.
Tami trug an der Veranstaltung ein SS-Béret, hob die rechte Hand zum «römischen Gruss» der italienischen Faschisten und rief mehrere Male «Sieg Heil».
Die Führung der SVP-Ortssektion von Capriasca hatte Kenntnis von Tamis Teilnahme an der Gedenkfeier und stellte sie dennoch für die Wahlen auf. Doch noch vor den Wahlen trat Tami aus der SVP aus und verzichtete auf einen Wahlkampf, um einem von der kantonalen Parteileitung angedrohten Ausschlussverfahren zuvorzukommen. Sie verpasste schliesslich die Wahl sowohl in die Exekutive als auch in die Legislative der 6600-Einwohner-Gemeinde im Bezirk Lugano.