Mit Megaphon an vorderster Front der «Basel Nazifrei»-Demo: 28-Jähriger wird verurteilt

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Mit Megaphon an vorderster Front der «Basel Nazifrei»-Demo: 28-Jähriger wird verurteilt

Ein 28-jähriger Basler kriegt acht Monate bedingt aufgebrummt, weil er mit Flüstertüte Nazifrei-Demo im November 2018 dirigierte. Er wurde verurteilt wegen Landfriedensbruchs sowie wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte.

von Patrick Rudin – bz

Die unbewilligte «Basel-Nazifrei»-Demo im November 2018 war die Reaktion auf einen Aufmarsch der rechtsextremen Partei PNOS.© GEORGIOS KEFALAS

«Wir mussten bei Ihnen schon eineinhalb Augen zudrücken», kommentierte Gerichtspräsident Dominik Kiener am Dienstag die Bewährungsstrafe. Die drei Richter verhängten gegen den 28-jährigen Basler eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten. Vor allem das «bedingt» war nicht selbstverständlich, da der Mann bereits mehrere einschlägige Vorstrafen aufwies. Bislang blieb es allerdings im unteren Bereich von Geldstrafen, weshalb das Gericht nochmals grosszügig war. Die Probezeit verlängerte es allerdings auf vier Jahre.

Steinwürfe nach Einsatz von Gummischrot

Der 28-Jährige war an der unbewilligten «Basel Nazifrei»-Demo vom November 2018 nicht nur Mitläufer, sondern bewegte sich an vorderster Front und skandierte mit einem Megaphon Parolen. Am Dienstag wurden im Gerichtssaal zahlreiche Videoszenen der damaligen Demo angeschaut. Den Wurf von Steinen gegen die Polizei konnte man ihm nicht nachweisen. «Er ist ein gewaltloser Mensch. Aber ja, er ist ein politischer Mensch», sagte Verteidiger Daniel Wagner.

Der Gerichtspräsident betonte, die Polizei habe an jenem Tag die Gegendemonstranten von den Leuten der Pnos abschirmen müssen, sonst wäre es sicher zu einer Massenschlägerei gekommen. Kiener verglich die Demonstranten mit kleinen Kindern: Sie hätten immer wieder die Polizei provoziert und den Abstand nicht eingehalten, diese habe nach mehreren Abmahnungen dann mit Gummischrot geschossen.

Dies sei möglicherweise taktisch nicht «geschickt» gewesen, führe aber nicht dazu, dass sich die Gegendemonstranten auf Notwehr berufen könnten. Kiener räumte ein, dass die meisten Steinwürfe gegen die Polizei erst stattfanden, nachdem die Polizei mit Gummischrot geschossen hatte.

700 Gramm Marihuana für den «Eigenkonsum»

Das Dreiergericht verurteilte den 28-Jährigen Basler wegen Landfriedensbruchs sowie Gewalt und Drohung gegen Beamte. Bei der Hausdurchsuchung stiess die Polizei auf über 700 Gramm Marihuana. «Eigenkonsum», behauptete der Mann, was ihm das Gericht allerdings nicht abnahm: Zusätzlich gab es eine Verurteilung wegen Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz. Das Urteil kann er noch weiterziehen. Beschlagnahmt wurden auch 2400 Franken Bargeld, allerdings in für Drogenhändler typischen Stückelungen von kleinen Noten.

Dem Mann wurde bei der Sichtung der Videos intern die Nummer 305 zugeordnet. Staatsanwalt Camilo Cabrera klärte dazu am Dienstag ein Missverständnis: Mehrere Person hätten die Ermittlungen parallel geführt, deshalb seien pauschal ganze Nummernkreise vergeben worden.

Die Zahlen bedeuteten nicht, dass gegen mehrere Hundert Personen Ermittlungen laufen. Tatsächlich sprach Cabrera im Zusammenhang mit jener Demonstration von insgesamt 38 Personen, die bereits verurteilt sind, derzeit auf ihre Verhandlung warten oder deren Verfahren noch bei der Staatsanwaltschaft hängig ist.