SVP allein gegen Hooligan-Datenbank

Der Bund. Metzlers Staatsschutz-Massnahmen finden mehrheitlich Zustimmung.
Auch ein Dutzend Jahre nach dem Auffliegen des grössten Bespitzelungsskandals der Schweizer Geschichte ist der Staatsschutz ein heikles Stück Politik. Wohl deshalb hat die Justiz- und Polizeiministerin gestern zuerst von der Berner WEF-Demonstration gesprochen, als sie ihr Paket «gegen Rassismus, Hooliganismus und Gewaltpropaganda» vorstellte. Mit den ersten beiden hat die Krawallnacht von Bern nichts zu tun. Mit dem dritten schon: Es habe sehr wohl Aufrufe gegeben, die als «Gewaltpropaganda» klassifiziert werden könnten, erklärte Urs von Däniken, Leiter des Inland-Nachrichtendienstes («Analyse und Prävention») im Bundesamt für Polizei.
Solche Propaganda soll gemäss Metzlers Vorschlägen künftig beschlagnahmt werden können, auch wenn keinerlei strafbare Handlung vorliegt. Dies würde nicht nur für rassistisches Propagandamaterial (Embleme, aber auch Musik) gelten, sondern auch für linksextreme, nicht politisch motivierte oder ausländische Gewaltaufrufe (Beispiel: UCK-Sammelaktionen). Die Besitzer der beschlagnahmten Güter würden nicht weiter belangt. Metzler und von Däniken erklären jedoch, die Massnahme werde es insbesondere erlauben, einem zunehmend schwungvollen Handel mit Nazimusik in der Schweiz den Boden zu entziehen.
«Konzerte» bleiben
Die privat veranstalteten, wegen der lascheren Schweizer Gesetze auch aus dem Ausland besuchten «Konzerte» rechtsextremer Skinheads würden weder vom Propaganda-Artikel noch von den neuen Strafrechtsparagrafen (Verbot der «rassistischen Vereinigung» und des Tragens von «Kennzeichen mit rassendiskriminierender Bedeutung») erfasst. «Die Vorlage betrifft nur, was im öffentlichen Bereich geäussert wird», erklärte Urs von Däniken. Eine Rückkehr zum alten, 1998 aufgehobenen Propaganda-Verbot wird abgestritten. Die neue Massnahme greife nur gegen Propaganda, welche zu «Rassismus» und «Gewalt» aufrufe. Propaganda mit «extremen Inhalten, aber ohne konkreten und ernsthaften Appell an Gewalt» sei nicht erfasst.
Hooligan-Datenbank
Erste Reaktionen befassen sich vor allem mit der geplanten Erfassung der Sport-Hooligans in einer zentralen Datenbank. Sie wird von den Bundesratsparteien als am heikelsten beurteilt. FDP, CVP und SP äusserten datenschützerische Bedenken. Besonders die SP will klären, wie es Personen möglich sein wird, die Angaben über sie in der Datenbank zu überprüfen und allenfalls zu korrigieren. Auch bezüglich der Telefonüberwachung seien Fragen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes zu bedenken, erklärte SP-Pressesprecher Jean-Philippe Jeannerat. Die SVP stellt sich ganz gegen den Entwurf. Sie hält die bestehenden Gesetze für ausreichend, falls diese strenger umgesetzt werden. Man müsse die Gewalt bekämpfen und nicht irgendwelche Organisationen oder Symbole, erklärte SVP-Sprecher Yves Bichsel. Bundesrätin Metzler sagte, die Datenbank sei notwendig, um Hooligans «rechtzeitig zu erkennen und konsequent fern zu halten». Metzler verwies auf eine Symbiose von Hooligans und Skinheads, welche die Sportszene zunehmend zu politischen Rekrutierungszwecken nutzten. (jae)