Der Oberaargau ist nicht nur geografisch gesehen die rechte Ecke des Kantons Bern. Immer wieder finden dort Veranstaltungen mit rechtsradikalem Hintergrund statt. So auch am 1. April. Die Partei National Orientierter Schweizer (Pnos) wirbt per Flyer für einen Vortrag von Patrick Schröder, Mitglied der deutschen Neonazi-Partei NPD und Gründer des rechtsradikalen Medienportals FNS. Dieses verbreitet unter dem Slogan «Hören macht frei» Radio- und TV-Sendungen im Internet. Auf dem Flyer ist keine konkretere Ortsangabe als der Oberaargau ersichtlich. Dazu gibt es eine Telefonnummer.
Diese gehört Pnos-Präsident Dominic Lüthard. Anrufe darauf wurden am Donnerstag direkt auf den Anrufbeantworter weitergeleitet. Der Ort des Geschehens bleibt geheim. «Ein normales Vorgehen», sagt Hans Stutz, Beobachter der rechtsextremen Szene. Oft werde sogar der Vermieter der Lokalität im Dunkeln gelassen. «Rechtsextreme Anlässe werden beispielsweise als Geburtstagsfeiern getarnt.» Dadurch soll verhindert werden, dass die Behörden und die Öffentlichkeit vom Anlass Wind bekommen.
Schröder verbreitet seine nationalistischen Inhalte aus der bayerischen Oberpfalz aus. Dort ist er kein unbeschriebenes Blatt. Seine Aktivitäten hätten einen gewissen Erfolg, sagt Arno Speiser von der bayerischen Landeskoordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus, der Schröder bereits seit 2001 auf dem Schirm hat. Schröder will der rechtsextremen Szene ein neues Erscheinungsbild geben und sie somit gesellschaftstauglicher beziehungsweise wählbarer erscheinen lassen. «Er probiert sich als Nipster zu präsentieren, also einer Mischung aus Nationalsozialist und Hipster.» Dies sei ein Trend, der in Deutschland schon seit Jahren zu beobachten ist.
«Neonazis bedienen sich Elementen verschiedenster Subkulturen.» Die Berner Kantonspolizei hat Kenntnis über den Anlass. Ob sie Informationen zum genauen Durchführungsort hat und ob sie das Geschehen am 1. April überwachen wird, lässt Polizeisprecher Dominik Jäggi offen. «Dazu geben wir insbesondere aus taktischen Gründen keine Auskunft.» (Der Bund)
Erstellt: 16.03.2017, 19:49 Uhr