Die CVP/GLP-Fraktion des St. Galler Kantonsrats hatte die Motion im Februar eingereicht und darin wirksame gesetzliche Grundlagen gefordert, um im Kanton St. Gallen «Veranstaltungen mit extremistischem Hintergrund verbieten zu können».
Die Fraktion nahm dabei Bezug auf zwei Anlässe im letzten Herbst: ein Konzert von Rechtsextremen in Unterwasser sowie eine Parteiversammlung der Pnos in Kaltbrunn. Dabei seien «die Grenzen staatlichen Handelns» aufgezeigt worden, heisst es im Motionstext.
Im Januar 2017 habe dann die Polizei auf eine weitere angekündigte Veranstaltung – einem wiederum von der Pnos organisierten Konzert – «mit einem vorsorglichen Durchführungsverbot» reagiert. Diese aussergewöhnliche Massnahme sei mit der Anwendung der «polizeilichen Generalklausel» begründet worden. Dazu gebe es aber in der Rechtsprechung und Lehre «unterschiedliche Auffassungen».
Die Erfahrungen hätten gezeigt, dass die Instrumente für «einen rechtssicheren Umgang» mit extremen Gruppierungen unvollständig seien. Für Eingriffe in Freiheit und Eigentum brauche es eine besondere gesetzliche Grundlage. Diese Lücke solle geschlossen werden, fordert die CVP/GLP-Fraktion.
Regierung begrüsst Motion
Mit ihrer Motion stiess die CVP/ GLP-Fraktion bei der Regierung auf offene Türen: Es gebe im Kanton keine spezifischen Bestimmungen, die den Umgang mit Veranstaltungen mit extremistischem Hintergrund regelten, erklärte sie. Es seien dafür die gleichen Grundlagen anwendbar, «die auch bei einem Schwing- oder Jodlerfest oder bei einem Open-Air-Konzert zur Anwendung gelangen». Deshalb werde die Stossrichtung der Motion «explizit begrüsst».
Der Kantonsrat hiess die Motion ohne längere Diskussionen mit 80 Ja-, 2 Nein-Stimmen sowie 9 Enthaltungen gut. sda