«Ein solcher Vorfall ist höchst unerwünscht, und es gilt, eine Wiederholung zu verhindern. Allerdings sind Konzerte oder Treffen extremistisch gesinnter Personen in der Schweiz nicht grundsätzlich verboten», hält der Bundesrat in seiner Antwort auf den Vorstoss der Wilerin fest.
Mehrmals ähnliche Anlässe verhindert
Gysi warf auch die Frage auf, ob eine Verschärfung der Antirassismus-Strafrechtsnorm im Kampf gegen Rechtsextremismus helfen könnte. Der Bundesrat verneint dies; er sehe keinen Handlungsbedarf für einen solchen Schritt.
Er setzt woanders an – bei der Sensibilisierung, «damit die zuständigen Stellen in Kantonen und Gemeinden künftig Anzeichen für solche geplanten Anlässe frühzeitig erkennen». Der Bundesrat vermeldet bereits Erfolge damit: «Es ist vor und nach dem Anlass in Unterwasser mehrmals gelungen, ähnliche Anlässe zu verhindern.» Zahlen nennt er keine. Das Neonazi-Treffen im Toggenburg habe aber auch gezeigt, wie wichtig die internationale Zusammenarbeit sei – «die Schweizer Sicherheitsbehörden sind auf eine rechtzeitige Information durch die ausländischen Partner angewiesen». Eine vermehrte Zusammenarbeit zwischen gewalttätigen Schweizer Rechtsextremen und ausländischen Szenen seit dem Treffen im Toggenburg verneint er.
«Präventive Massnahme war nicht opportun»
Markus Seiler, Chef des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB), hatte Anfang Monat festgehalten: «Es ist in der Schweiz nicht verboten, ein Neonazi zu sein. Wir betreiben keine Gesinnungsschnüffelei. Das gilt auch dort, wo es unappetitlich wird.» (Ausgabe vom 3. Mai). Der NDB hatte frühzeitig Kenntnis, dass im Raum Deutschland-Frankreich-Schweiz ein grösseres Konzert geplant war. Er habe – wie bei derartigen Anlässen üblich – Möglichkeiten geprüft, Einreiseverbote für die Bandmitglieder zu beantragen, schreibt der Bundesrat. «Da es im Fall der in Unterwasser auftretenden Bands vorgängig keine Anhaltspunkte für Aufrufe zu Gewalt gab, war die Beantragung einer solchen präventiven Massnahme nicht opportun.»