NZZ Online: Nach jahrelangem Ringen war der österreichische Staat mit seiner Geduld am Ende. Die Besitzerin des Hitler-Geburtshauses wird enteignet. Sie hatte sich gegen eine angemessene Nutzung gewehrt.
Die österreichische Regierung hat am Dienstag einen Gesetzesentwurf beschlossen, der die Enteignung der Eigentümerin von Adolf Hitlers Geburtshaus in Braunau ermöglichen soll.
Damit zeichnet sich ein Ausweg im epischen Streit mit der betagten Dame ab, die in den vergangenen Jahren sowohl einen Verkauf als auch alle für eine weitere Nutzung erforderlichen Umbauarbeiten abgelehnt hatte. Das Haus im Zentrum von Braunau steht deshalb leer, seitdem eine Behindertenwerkstätte 2011 ausgezogen ist.
Hitler hatte nur seine ersten drei Lebensjahre in dem Gebäude verbracht, dennoch ist es ein Anziehungspunkt für Neonazis. Die Republik Österreich hat das Haus deshalb seit 1972 gemietet, um die Nutzung so kontrollieren zu können.
Allerdings ist auch nach einer Enteignung offen, was mit dem Haus geschehen soll. Innenminister Wolfgang Sobotka plädiert für einen Abriss, doch die entsprechende Häuserzeile steht unter Denkmalschutz. Erwogen wird auch ein Museumskonzept.