20 minuten online: Die PostFinance hat sich geweigert, für einen Mann aus Genf ein Konto zu eröffnen. Er glaubt, dass seine Vergangenheit in der rechtsextremen Szene der Grund dafür ist.
Luc* war eine Zeit lang ein aktives Mitglied einer Organisation der extremen Rechten. Vor drei Jahren trat er aber aus und hat mit all seinen militanten Aktivitäten aufgehört. Dennoch holte ihn seine Vergangenheit Anfang September ein, als die PostFinance sich weigerte, für ihn ein Konto zu eröffnen.
Im Absagebrief wurde als Grund die «Geschäftspolitik» des Unternehmens angegeben. Ein PostFinance-Berater soll Luc am Telefon aber mitgeteilt haben, dass seine Mitgliedschaft in der extremen Rechtsgruppierung «Genève Non Conforme et Egalité et Réconciliation Suisse» ein Problem darstelle. Luc ärgert sich: «Ich denke, sogar Ex-Häftlinge haben ein Konto bei der Post. Was ich getan habe, ist weniger schlimm.»
Banken achten auf Reputation
Auf Anfrage heisst es bei PostFinance, dass man sich aufgrund des Bankgeheimnisses nicht zu bestimmten Kunden äussern könne. Der Genfer Anwalt Pascal Junod, der mehrere Sympathisanten der rechten Szene verteidigt hat, erklärt, dass er schon mit ähnlichen Problemen– bei der Post und bei der UBS – konfrontiert war. Gemäss Junod gibt eine Bank kaum den wahren Grund für eine Ablehnung an. Man müsse zwischen den Zeilen lesen.
Carlo Lombardini, ein auf Bankrecht spezialisierter Anwalt und Professor an der Universität Lausanne, erklärt, dass die Institutionen um ihren Ruf fürchten, wenn sie solche Kunden akzeptierten. «Die Banken wollen das Risiko nicht eingehen, dass ihr Name bei einem Vorfall in den Zeitungen auftaucht», erklärt er. «Das ist ein Trend, der noch zunehmen wird, weil die Banken sich mehr und mehr um ihr Image sorgen.»
Gemäss dem Experten können nicht nur Rechts-, sondern auch Linksextreme potenziell davon betroffen sein. Genauso wie Personen, die mit einer homophoben Haltung auffallen, Sektenmitglieder sind oder mit dem Gesetz bereits in Berührung gekommen sind.
Alles im Rahmen des Legalen
Die Entscheidung, die Eröffnung eines Kontos zu verweigern, ist gemäss den beiden Rechtsexperten schwer angreifbar. «Es ist alles völlig legal, da ein Privater das Recht hat, einen Vertrag zu verweigern», erklärt Lombardini. Gemäss ihm ist das bei Kantonalbanken, die öffentliche Dienstleistungen erbringen und als Ersatzbank bei einer Ablehnung durch private Instutionen dienen, aber nicht möglich.
Trotzdem: «Der Fall von PostFinance muss genau angeschaut werden, denn die Bürger finanzieren die Post mit ihren Steuern», findet Junod.
* Name der Redaktion bekannt