Newsnet: Nachdem 5000 Rechtsradikale in Unterwasser SG bei einem Neonazi-Konzert gefeiert haben, soll bereits am nächsten Samstag ein weiterer Anlass stattfinden.
Während sich die Behörden noch mit den Konsequenzen des Konzerts in Toggenburg beschäftigen, hat die rechtsextreme PNOS (die Partei national orientierter Schweizer) auf ihrer Facebook-Seite einen weiteren Auftritt einer Rechtsrock-Band für den kommenden Samstag angekündigt – ebenfalls in der Ostschweiz.
Stattfinden soll die Gründungsfeier von fünf PNOS Ostschweizer Kantonalsektionen im Raum Rapperswil. Die Antifa Bern hat via Twitter die Stadt Rapperswil selber als Veranstaltungsort gemeldet, den dortigen Behörden liegt aber kein Bewilligungsgesuch vor.
Wo genau der Auftritt von «Flak» stattfinden soll, verrät auch PNOS-Präsident Dominic Lüthard nicht. Er hofft auf eine problemlose Durchführung, wie er auf Anfrage schreibt. «Die PNOS hat ihre Anlässe stets legal durchgeführt.» Es gebe keinen Grund, diesen von staatlicher Seite «zu torpedieren». Lüthard bestätigt das Rahmenprogramm der Gründungsfeier. Auftreten werde der Sänger von «Flak», geplant sei ein «Balladenabend».
Anzeige eingereicht
Das Rechtsrock-Konzert mit 5000 Besuchern in Unterwasser SG vom vergangenen Wochenende hat ein juristisches Nachspiel. Die Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus (GRA) zeigt die Veranstalter und die Bands wegen Rassismus an.
Die Anzeige wegen Rassismus gemäss Artikel 261 bis des Strafgesetzbuchs sei der St. Galler Staatsanwaltschaft eingereicht worden, teilte die Stiftung am Dienstag mit. Sie richtet sich gegen die Schweizer Band «Amok», die deutschen Gruppen «Stahlgewitter», «Confident of Victory», «Excess», «Frontalkraft», die in Unterwasser auftraten, und gegen die Organisatoren des Konzerts.
Die Öffentlichkeit des Grossanlasses im Toggenburg sei mit 5000 Teilnehmern sicher gegeben, sagte der GRA-Präsident Ronnie Bernheim der Nachrichtenagentur sda. Öffentlichkeit ist eine Voraussetzung dafür, dass Rassismus in der Schweiz bestraft wird. Die St. Galler Polizei hatte das Konzert als privaten Anlass bezeichnet.
Die Stiftung gegen Rassismus will sicherstellen, dass die Behörden mögliche Verletzungen der Rassismusartikels prüfen. «Wir haben keine Beweise», sagte Bernheim. Dies sei Sache der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Eine Strafuntersuchung wäre «ein wichtiges Signal ans Ausland und an die Schweizer Rechtsextremen-Szene».
Paradies für Neonazis
Auf jeden Fall müssten aus dem Event in Unterwasser Lehren gezogen werden, erklärte der GRA-Präsident. Die Grösse des Anlasses sei erschreckend. Die Schweiz sei heute «ein Paradies für Neonazi-Aktivitäten».
Die St. Galler Kantonspolizei und die Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann, zu der Unterwasser gehört, waren vom Grossaufmarsch der Rechtsextremen am vergangenen Samstag überrumpelt worden. Der Polizei und dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) war zwar seit längerem bekannt, dass im Raum Bodensee ein Rechtsrock-Konzert geplant war.
Den genauen Ort hatten sie aber nicht herausgefunden. Die Konzertbesucher, die aus halb Europa anreisten, wurden vom Treffpunkt Ulm kurzfristig nach Unterwasser geleitet. Die St. Galler Polizei erfuhr laut ihrem Sprecher Gian Rezzoli den Ort des Konzerts erst, als die Besucher mit Cars und Privatautos in Unterwasser eintrafen.
Naive Behörden
Gemeindepräsident Rolf Züllig räumte nach dem Konzert eine «gewisse Naivität» ein. Man habe den Anlass auf Grund falscher Angaben der Veranstalter bewilligt. Diese hätten ein Konzert mit Schweizer Nachwuchsbands und 600 bis 800 Besuchern angekündigt. Laut Züllig prüft die Gemeinde rechtliche Schritte gegen die Veranstalter.
Auch im St. Galler Kantonsrat gibt die Sache zu Reden: SP und Grüne wollen in einer einfachen Anfrage von der Regierung wissen, welche Massnahmen notwendig seien, «damit solche Neonazi-Konzerte, die mit den Werten der schweizerischen Gesellschaft nicht vereinbar sind, in Zukunft verhindert werden können».
Kritisch hinterfragt wird, warum die Polizei das Konzert als private Veranstaltung eingeordnet habe. Weiter verlangen SP und Grüne eine Erklärung dafür, weshalb die Polizei auf ein Betreten der Konzerthalle verzichtete, «obwohl sie davon ausgehen konnte, dass die Gefahr strafrechtlicher Handlungen bestand».
Nachrichtendienstchef muss bei der SIK antraben
Der Anlass in Unterwasser war am Dienstag auch Thema in der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates . Nachrichtendienstchef Markus Seiler nahm Stellung. Die Kommissionsmitglieder hätten jedoch nichts Neues erfahren, sagte SIK-Präsidentin Corina Eichenberger (FDP/AG) auf Anfrage.
Wann der Nachrichtendienst von der Veranstaltung der Neonazis erfahren hat, geben die Kommissionsmitglieder nicht bekannt. Es handle sich um vertrauliche Informationen, sagte Jakob Büchler (CVP/SG). Seilers Angaben hätten sich aber nicht von jenen der Kantonspolizei St. Gallen unterschieden.
Büchler geht davon aus, dass die Veranstaltung verhindert worden wäre, wenn es eine rechtliche Grundlage dafür gegeben hätte. Er will weitere Abklärungen treffen und zieht in Betracht, in der nächsten Session einen parlamentarischen Vorstoss einzureichen. (los/sda)
(Erstellt: 18.10.2016, 15:32 Uhr)