St. Galler Tagblatt: Neonazi-Konzert Nach der Veranstaltung von Rechtsextremen in Unterwasser verlangt die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) von den Behörden, dass sie die Einhaltung der Rassismusstrafnorm gewährleisten. Die Schweiz dürfe rechtsextremer Propaganda keinen Raum bieten. Die Konzerte am 15. Oktober mit 5000 Zuschauern seien von Bewegungen organisiert worden, deren Existenz und Aktionen im Rassenhass begründet seien, schreibt die EKR. Obschon die Rassismusprävention keine Vorzensur vorsieht, fordert die Kommission von den Behörden, alle erforderlichen Kontrollen für eine Bewilligung von Anlässen durchzuführen. Dabei sei es wichtig, dass die Behörden die Einhaltung der Rassismusstrafnorm an öffentlichen Anlässen überprüfen oder Massnahmen ergreifen, um Verstösse der Justiz zu melden, verlangt die EKR.
Einreise verbieten oder Bewilligung verweigern
Generell stellt die Kommission einen grossen Klärungsbedarf im Umgang mit einschlägigen Organisatoren fest. Die Schweizer Gesetzgebung verbietet rechtsextreme Parteien und Gruppierungen nicht, ruft sie in Erinnerung. Die Vorschriften müssten aber ermöglichen, Anlässe zu unterbinden, wenn das gerechtfertigt ist. In Frage kommen hierfür Einreiseverbote oder die Verweigerung der Bewilligung.
Diese Massnahmen können verfügt werden, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet oder davon auszugehen ist, dass Strafnormen wie jene gegen den Rassismus verletzt werden. Auch können Behörden öffentliche Räume bewusst nicht zur Verfügung stellen oder den Anlass mit Bedingungen verknüpfen. Das darf aber nicht mit einer übermässigen Einschränkung der Meinungsfreiheit einhergehen. Wenn ein Verdacht besteht, dass es an einem bewilligten Anlass zu Verstössen kommt, müsse die Veranstaltung professionell überwacht werden, verlangt de EKR. Die Meinungsäusserungsfreiheit sei zwar ein Grundrecht, das Recht auf Nichtdiskriminierung aber auch. (sda)