Newsnet: Nachdem die St. Galler Kantonspolizei von Rechtsextremen übertölpelt wurde, wird Kritik am Kommandanten laut.
Die SP des Kantons St. Gallen verlangt den Rücktritt des Kommandanten der Kantonspolizei. Die Polizei sei der Herausforderung von rechtsextremen Aufmärschen im Kanton offensichtlich nicht gewachsen. Sie sei unprofessionell und fahrlässig umgegangen mit den Treffen der europäischen Naziszene in Unterwasser und dem Auftritt eines deutschen Nazi-Liedermachers in Kaltbrunn. Die Spitze der Polizei verfüge offensichtlich nicht über die politische Schärfung, um Rassenhass und Gewaltverherrlichung verhindern zu können, teilte die Partei heute mit.
Die Kommunikation der Polizei sei verniedlichend. «Es fehlt der Polizeispitze offensichtlich an politischer Sehschärfe auf dem rechten Auge», schrieb der SP-Grüne-Fraktionspräsident Peter Hartmann im Communiqué.
Sänger durfte auftreten
Der Vorsteher des Sicherheits- und Justizdepartements reagierte auf die Rücktrittsforderung mit Befremden. Es gebe keinen Grund für einen Rücktritt, die Kantonspolizei St.Gallen erfülle ihre Aufgaben zuverlässig und verantwortungsbewusst, teilte die St. Galler Staatskanzlei am Nachmittag mit.
Am Donnerstag war bekannt geworden, dass ein deutscher Sänger einer rechtsextremen Band am vergangenen Samstag trotz Einreiseverbots bei einer Feier der Pnos (Partei National Orientierter Schweizer) in Kaltbrunn aufgetreten war. Die Polizei liess ihn gewähren, nachdem der Mann unerkannt in das Versammlungslokal in Kaltbrunn hatte gelangen können.
Aus Verhältnismässigkeit habe man dem Sänger das Einreiseverbot erst nach dem Konzert ausgehändigt. Dies teilte die St. Galler Kantonspolizei erst fünf Tage nach dem Anlass mit – nachdem Medien publik gemacht hatten, dass Teilnehmer des Treffens in sozialen Medien die Polizei verhöhnt und ihr einen Handel mit der Pnos unterstellt hatten.
Sänger hätte abgeführt werden sollen
Der St. Galler Justizdirektor Fredy Fässler (SP) räumte am Freitag ein, es sei bedauerlich, dass der Sänger trotz Einreiseverbot habe auftreten können: «Es wäre richtiger gewesen, die betreffende Person unverzüglich aus dem Versammlungsraum wegzuführen.»
Selbst wenn in Unterwasser und in Kaltbrunn bei nachträglicher Betrachtung und in Kenntnis aller Fakten nicht alles optimal gelaufen sei, könne dies nicht Anlass sein, den Kommandanten zum Rücktritt aufzufordern. «Bruno Zanga hat in seinen sechs Kommandojahren die Kantonspolizei St.Gallen entscheidend weitergebracht. Er geniesst mein volles Vertrauen», schreibt Fässler. (fal/sda)
(Erstellt: 28.10.2016, 14:12 Uhr)