St. Galler Tagblatt: Neonazikonzert · Die St.Galler Staatsanwaltschaft hat gegen die Rechtsextremen keine Strafuntersuchung eröffnet. Nun begründet ihr Chef den vielfach kritisierten Entscheid.
Hitlergruss und Sieg-Heil-Rufe ohne strafrechtliche Folgen? Die St.Galler Staatsanwaltschaft hat mit ihrem Entscheid, nach dem Neonazikonzert in einer Tennishalle in Unterwasser keine Strafuntersuchung zu eröffnen, vielfach Kopfschütteln und Kritik ausgelöst. Statt ein deutliches Signal an Rechtsextreme in ganz Europa zu senden, zementiere man den Ruf der Schweiz als «Neonaziparadies», kommentierte unsere Zeitung. Der negative Entscheid sei «geradezu eine Einladung an den braunen Mob».Vorwürfe, die sich die Behörden nicht gefallen lassen: Thomas Hansjakob, Erster Staatsanwalt des Kantons St.Gallen, erklärt in einer Replik zum Kommentar und zu ähnlichen Reaktionen aus der Politik seinen Standpunkt. Gerichtliche Anklagen seien nicht dafür da, bestimmte Gesinnungen zu bestrafen, sondern deren Verbreitung und Taten in der Öffentlichkeit. Das sei in Unterwasser nicht der Fall gewesen, meint Hansjakob. «Ich verstehe zwar, dass Politiker in unsicheren Zeiten nicht warten möchten, bis etwas passiert, sondern dass sie vorher handeln wollen. Dazu dient Strafrecht aber gerade nicht: Es soll nicht präventiv Straftaten verhindern, sondern repressiv begangenes Unrecht bestrafen.» Beim Neonazikonzert sah die Staatsanwalt- schaft keine «vernünftige Aussicht auf eine Verurteilung». Ein Freispruch für Veranstalter oder Teilnehmer «aus Beweis- oder Rechtsgründen wäre genau das Signal an die Szene gewesen, das wir vermeiden mussten», folgert Hansjakob 17