Der Gemeinderat von Meggen verfügt, dass sich maximal drei Asylsuchende gleichzeitig im Hallenbad befinden dürfen. Dies verstösst gegen das Diskriminierungsverbot.
Der Gemeinderat von Meggen verfügt, dass sich maximal drei Asylsuchende gleichzeitig im Hallenbad befinden dürfen. Dies verstösst gegen das Diskriminierungsverbot.