20 minuten online: Das für Samstag geplante Konzert der rechtsextremen Hooligan-Band Kategorie C wurde abgesagt. Der Veranstalter sagt aber: «Ein Schweizer Konzert wird stattfinden.»
Die vom deutschen Verfassungsschutz als rechtsextrem und gewaltverherrlichend bezeichnete Band Kategorie C (auch bekannt als «Hungrige Wölfe») tritt am Samstag doch nicht im Raum Basel auf. Im Internet schreibt die Band aus Bremen: «Die Schweizer Behörden haben uns persönlich eine Verbotsverfügung zugestellt, obwohl wir nicht der Veranstalter waren oder sind. Wir dürfen an diesem Tag nicht in Basel spielen.»
Die Hooligan-Band bezeichnet die angebliche Zustellung der Verfügung als «Willkür», die «auch in der demokratischen Schweiz» regiere. «Fussball ist Fussball und Politik bleibt Politik» – womit die Band die Tatsache nicht erklärt, politisch hochbrisante Themen aufzugreifen, zu Gewalt aufzurufen, rassistische Texte zu singen, T-Shirts mit der Aufschrift «Hoolizei» zu verkaufen und bei den gewaltsamen Ausschreitungen in Köln aufgetreten zu sein. Und auch nicht, warum Auftritte schon in ihrer eigenen Heimatstadt verboten worden sind, genau aus jenen politischen Gründen.
«Der Veranstalter hat alles versucht»
Zu den aktuellen Geschehnissen betont die Band, dass alle, die bereits für ihre Tickets bezahlt haben, ihr Geld in den nächsten Wochen zurückerstattet erhielten. Die Verschiebung habe nichts mit Veranstalter J.H.* zu tun: «Der Veranstalter hat bis gestern Abend alles versucht, eine neue Halle zu finden, da der erste Hallenbesitzer kalte Füsse bekommen hat.»
Das Konzert werde man am 27. Dezember in der Schweiz nachholen – «also kurz nach Weihnachten». Das bestätigt auch Veranstalter J.H.: «Wir wollen ein ganz normales Konzert durchführen. Und das wird auch stattfinden. Die Wölfe spielen ganz sicher nach Weihnachten – irgendwo in der Schweiz.»
Basler Polizei: Keine Bewilligung erteilt
20 Minuten hat bei der Basler Polizei nachgefragt, ob es zutreffe, dass der Band eine «Verbotsverfügung» zugestellt worden sei. Sprecher Andreas Knuchel erklärt: «Die Kantonspolizei Basel-Stadt hat dem Veranstalter schriftlich mitgeteilt, dass die Durchführung eines Konzerts der Band Kategorie C bewilligungspflichtig wäre und eine Bewilligung dafür nicht erteilt wird.»
Die Begründung: «Die Kantonspolizei Basel-Stadt stützt diesen Entscheid auf die aktuellen Erkenntnisse: Die Durchführung eines solchen Konzerts würde unter anderem eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen», sagt Knuchel.
* Name der Redaktion bekannt (20 Minuten)