Neue Zürcher Zeitung: Weitere Schritte im Kampf gegen den Islamischen Staat
Der Ständerat verabschiedet ein dringliches Bundesgesetz gegen den Islamischen Staat und al-Kaida. Weitere Massnahmen gegen die Jihadisten seien in Prüfung, sagt Bundesrat Maurer.
hä. Bern · Der Bund prüft ein Ausreiseverbot für potenzielle Jihadisten. Die Schaffung eines solchen Instruments stehe zur Diskussion, erklärte Bundesrat Ueli Maurer am Donnerstag im Ständerat. Geführt wird die Diskussion in der neuen Task-Force zur Bekämpfung jihadistisch motivierter Reisen, die der Bund im vergangenen Oktober eingesetzt hat.
Die Durchsetzung eines solchen Ausreiseverbotes wäre allerdings «sehr schwierig», räumte Maurer gegenüber der NZZ ein. Zum einen sei nicht einfach zu erkennen, welche Ausreisenden in den Jihad ziehen wollten. Zum anderen würden solche Verbote einen grossen Eingriff in die persönliche Freiheit darstellen. Bis jetzt habe die Task-Force jedenfalls «das Ei des Kolumbus noch nicht gefunden», sagte Maurer.
Eine Etappe weiter ist hingegen das dringliche Bundesgesetz für ein Verbot der Terrorgruppen Islamischer Staat (IS) und al-Kaida. Der Bundesrat hatte das Gesetz vor erst zwei Wochen vorgelegt, nun hat es der Ständerat bereits mit 42 gegen 0 Stimmen verabschiedet. Ohne das Gesetz würden die geltenden Verbote der beiden Organisationen per Ende 2014 beziehungsweise im April 2015 auslaufen (NZZ 13. 11. 14).
Trotz dem einstimmigen Entscheid äusserten sich mehrere Ständeräte skeptisch zur Frage, ob es das Gesetz überhaupt braucht. Claude Janiak (Basel-Landschaft, sp.) erinnerte daran, dass das seit 2001 geltende al-Kaida-Verbot nie angewendet wurde. Bisher genügten den Schweizer Strafverfolgern im Kampf gegen terroristische Umtriebe stets die regulären Artikel des Strafgesetzbuches. Auch Hans Altherr (Appenzell Ausserrhoden, fdp.) meinte, er unterstütze das dringliche Bundesgesetz primär nach dem Motto: «Nützt es nichts, so schadet es nichts.»
Bundesrat Maurer erwiderte, das dringliche Bundesgesetz stelle immerhin ein «zusätzliches Instrument» im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus dar. Er räumte aber ein, dass es nicht zuletzt auch eine symbolische Bedeutung habe. Wenn die bestehenden Verbote des IS und der Kaida ersatzlos auslaufen würden, könnte dies auch als Einladung für Terroristen interpretiert werden, sagte Maurer. «Ein solches Signal möchten wir nicht aussenden.»
Lukas Lehmann / Keystone
Als der Bundesrat sogar Parteien verbot
hä. Bern · Organisations-Verbote haben in der Schweiz kaum Tradition. Während des Zweiten Weltkriegs griff der Bundesrat jedoch mehrmals zu diesem Mittel. Gestützt auf das Vollmachtenregime, verbot er verschiedene links- und rechtsextreme Gruppierungen.
So verbot er am 19. November 1940 die Nationale Bewegung der Schweiz, die zur rechtsextremen Frontenbewegung zählte. Begründet wurde dieser Schritt damit, dass die Gruppierung «die Umgestaltung der bestehenden Staatsordnung nicht durch verfassungsmässige Mittel, sondern auf illegalem Wege» anstrebe. Wenige Tage später, am 26. November 1940, erklärte er die Kommunistische Partei der Schweiz und verwandte Organisationen für aufgelöst und verfügte, dass Kommunisten in keiner Behörde mehr vertreten sein dürften.
Demgegenüber war Adolf Hitlers NSDAP während des Dritten Reiches in der Schweiz zwar Einschränkungen unterworfen; offiziell verbot sie der Bundesrat aber erst nach Kriegsende.