Der Bundesrat verteidigt die schwammigen Rütliregeln

Neue Luzerner Zeitung: Bern · Nationalrat Peter Keller wollte Gewissheit vom Bundesrat, ob die SVP künftig auf das Rütli darf. Von der unklaren Antwort ist er enttäuscht.

Darf die SVP auf das Rütli? Diese Frage stellte der Nidwaldner Nationalrat Peter Keller dem Bundesrat. Mit seiner Interpellation verlangte der SVP-Vertreter Klarheit über die neue Benutzungsordnung für die historische Wiese am Vierwaldstättersee. Die Hüterin des Rütlis, die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft (SGG), hat es mit der neuen Benutzerordnung Anfang Jahr Parteien ermöglicht, den historischen Ort künftig für Anlässe zu nutzen.

Aber die neue Ordnung ist widersprüchlich, denn politische Inhalte will man offenbar nicht. Das Rütli dürfe nicht für «partikuläre politische Ziele genutzt werden». Gänzlich untersagt sind Aktivitäten, welche «die Öffentlichkeit polarisieren und die gesellschaftlich-kulturelle Vielfalt nicht akzeptieren».

Aus Sicht Peter Kellers liegt es in der Natur von Parteien und politischen Anliegen, dass sie polarisieren. Insbesondere stellt sich für ihn die Frage, ob mit der neuen Benutzerordnung die Pol­parteien SP und SVP überhaupt aufs Rütli dürfen.

«Alle sind willkommen, aber …»

Diese Woche antwortete der Bundesrat auf Kellers Interpellation: Gewisse politische Veranstaltungen seien durchaus möglich. «Alle Parteien sind auf dem Rütli willkommen, sofern ihr Gesuch die Bedingungen für eine Bewilligung erfüllt und sie sich an die Benutzungsordnung für das Rütli hält», schreibt der Bundesrat. Das heisst zum Beispiel: Das Rütli soll «nicht als Plattform für Veranstaltungen dienen, die etwa zum Ziel haben, Andersdenkende herabzumindern oder auszugrenzen oder die politische Vielfalt, die ihren Ausdruck in der Konkordanztradition findet, zu bekämpfen oder politische Spannungen zu vergrössern». Auch will man keine Veranstaltungen, die sich «gegen bestimmte Menschen und Gruppierungen in der Schweiz richten oder die Grundwerte der Verfassung von Bund und Kantonen angreifen».

«SGG-Führung ist das Problem»

Relativ klar kommt damit zum Ausdruck, dass man verhindern will, dass rechtsextreme neonazistische Parteien aufs Rütli dürfen. Aber was bedeutet die Antwort für die SVP und ihre «partikulären politischen Ziele»? Oder zum Beispiel für die Juso? Die widersprüchlichen Passagen klärt der Bundesrat nicht. Man zitiert aus der neuen Benutzungsordnung der SGG, ohne zu interpretieren. «Die Antwort des Bundesrats ist nichts sagend, unverbindlich und somit enttäuschend», sagt Peter Keller auf Anfrage.

Für Keller liegt der Kern des Problems nicht in der Benutzungsordnung, sondern bei der SGG. Keller nennt sie gern die neuen «Rütlivögte». «Hier lebt eine gut bezahlte Stiftungsleitung den eigenen Willen aus. Man muss sich fragen, ob sie noch die richtige Hüterin des Rütlis ist», sagt Keller. Wenn man die Parteien und ihre Programme fernhalten wolle, dann soll man alles Politische unterlassen. «Das gilt dann aber auch für die 1.-August-Rede eines Bundesrates», fordert Keller.

Man will keine «Gegendemos»

Die Attacke des SVP-Nationalrates auf die Stiftung will SGG-Geschäftsleiter Lukas Niederberger nicht kommentieren. Für ihn sind die Regeln klar ausgedrückt. «Was nicht geht, sind Veranstaltungen, die einem partikulären politischen Ziel dienen», wiederholt er die Worte der Benutzungsordnung. Darunter würden nicht automatisch alle Parteiversammlungen fallen, sondern thematische Anlässe, bei denen man von Anfang an wisse, dass sie polarisieren und Gegendemonstrationen provozieren könnten, erklärt Niederberger. «Man muss die Grundidee hinter dem Rütli unterstützen. Es soll ein Ort sein, mit dem sich alle Schweizer identifizieren und an dem sie in Ruhe verweilen können», sagt er weiter. Für thematische Kampagnen gäbe es geeignetere Orte wie etwa den Berner Bundesplatz.

Im Zweifelsfall soll man klagen

Konkrete politische Schritte gegen die SGG oder die Benutzungsordnung plant Nationalrat Keller noch keine. Er will die Probe aufs Exempel abwarten. «Es wird sich zeigen, wie die SGG reagiert, wenn konkrete Gesuche auf dem Tisch liegen», sagt er.

Der Bundesrat äussert in seiner Antwort sein Vertrauen darin, dass die SGG sich ihrer Verantwortung bewusst sei und die Benutzungsordnung mit dem nötigen Augenmass anwenden werde. Sollte man nicht zufrieden sein, empfiehlt der Bundesrat zu klagen: «Gegen allfällige ablehnende Entscheide ( … ) steht zudem der Rechtsweg offen.»

lukas.scharpf@luzernerzeitung.ch