Der Bund vom 17.11.2012
Der deutschen Bundesanwaltschaft ist der Durchbruch im Verfahren gegen die Terrorzelle NSU gelungen. Nun ist klar, welchen Weg die Berner Mordwaffe zu den rechtsextremen Mördern in Jena nahm.
Thomas Knellwolf
Vor einem Jahr ist die Mordserie des selbst ernannten Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) aufgeflogen. Nun ist der deutschen Bundesanwaltschaft – in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Bern – ein Durchbruch bei einem der grossen Rätsel im monströsen Verfahren geglückt. Dies zumindest behauptet die Anklagebehörde. Sie glaubt, den Weg der Ceska 83, Kaliber 9,5 mm, nachzeichnen zu können. Mit der Pistole hatten ostdeutsche Rechtsextreme zwischen 2000 und 2006 neun Migranten erschossen.
Die Waffe mit Seriennummer 034678 war erstmals in der Schweiz über den Ladentisch gegangen. Dies – und nicht viel mehr – wussten die Ermittler seit Jahren. Es war lange die einzige heisse Spur, die allerdings nicht intensiv genug verfolgt wurde.
Details zur Ceska
Ungewiss blieb bis vor wenigen Wochen, auf welchen verschlungenen Pfaden das seltene tschechische Fabrikat zu den in Jena ab- und in Chemnitz und Zwickau untergetauchten NSU-Mitgliedern gelangt war. Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, welche die Pistole mit Schalldämpfer entgegengenommen und eingesetzt hatten, konnten nicht mehr befragt werden, weil sie vor Jahresfrist den Freitod der Festnahme vorzogen.
Jetzt offenbart die unveröffentlichte Anklageschrift gegen Beate Zschäpe und vier mutmassliche NSU-Helfer Details zur Ceska. 3 der fast 500 Seiten sind einer Indizienkette zum Weg der Waffe gewidmet. Deren Schwäche es ist, dass drei gemäss Bundesanwaltschaft in die Waffenschieberei Involvierte steif und fest behaupten, sie hätten nichts mit der Sache zu tun – selbst unter grossem Befragungsdruck. Einer davon, der Berner Oberländer Kleinunternehmer Hans M., hielt an seiner Version auch in U-Haft im Regionalgefängnis Thun fest.
Bekannt ist – auch aus «Bund»-Recherchen – der Anfang der Kette: Ein Solothurner Generalimporteur hatte die Ceska 83 Mitte 90er-Jahre für 1250 Franken feilgeboten. Zwei der Pistolen – darunter die spätere Mordwaffe – versandte ein Berner Waffengeschäft im April 1996 gegen Rechnung an Anton G., wohnhaft in der Gegend von Thun. IV-Rentner G. sagte Anfang Jahr aus, er habe die Pistolen für einen Töffkollegen, den erwähnten Kleinunternehmer M., bestellt.
Hans M. hatte nach dem Mauerfall in Ostdeutschland gelebt. In Thüringen, von wo die rechtsextremen Mörder stammten, betrieb er von 1990 bis 1994 einen Autoverkauf. Er war vor Jahren einmal in Deutschland mit einer illegal mitgeführten Pistole erwischt worden.
Waffenvermittler mit Erfahrung
Am Ende der Waffenschieberkette stand Carsten S., einer der mitangeklagten mutmasslichen Helfer der Mörder. S., längst aus der rechten Szene ausgestiegen, hat gestanden, den Untergetauchten die Ceska übergeben zu haben. Dies habe er im Auftrag des NSU sowie Ralf Wohllebens getan. Wohlleben, Funktionär der rechtsextremen Partei NPD, gilt als wichtigster Unterstützer der drei Terroristen.
Beschafft hat Carsten S. die Pistole laut Anklageschrift bei Andreas S., einem der Betreiber der Jenaer Neonazi-Boutique Madley. Andreas S. bestätigte als Zeuge, er habe Carsten S. eine osteuropäische Dienstwaffe verkauft. Offen blieb aber weiter, wie die Ceska vom Thunersee nach Jena gelangt war. Die Bundesanwaltschaft hält es für erwiesen, dass noch zwei Personen mitmischten: Jürgen L. als «Waffenlieferant» an den Madley-Inhaber und davor «zumindest als Kontaktmittler oder sonstiger Mitwisser» Rico T. Beide Männer aus Jena sollen über Jahre Waffen besessen oder illegal gehandelt haben: T. verfügte in den 90er-Jahren über ein kleines Arsenal, das von einem Schiesskugelschreiber bis zu einer Maschinenpistole reichte.
Über ihn gibt es eine Verbindung in die Schweiz, zu Hans M. T. war Anfang der 90er-Jahre Angestellter im thüringischen Autohandel des Berner Oberländers gewesen. Zu seinem Ex-Chef pflegte Rico T. noch lange Jahre Kontakt. Die beiden verbindet laut Anklage unter anderem eine «Waffenaffinität».
Gegen Hans M. und seinen Töffkollegen Anton G. wird in Thun wegen Gehilfenschaft zu Mord ermittelt. Da die beiden die NSU-Mörder nicht kannten, geschweige denn von den Taten wussten, und die Ceska laut deutschen Behörden noch durch die Hände von vier oder fünf Männern ging, erwarten Insider eine Einstellung des Schweizer Verfahrens.