Langenthaler Tagblatt / MLZ vom 15.11.2010
Im Gegensatz zum Burgdorfer Gemeinderat, dem Regierungsstatthalteramt und Verwaltungsgericht kommt das Bundesgericht zum Schluss, die Namen der Interview-Partner zur Studie «Gewalt in Burgdorf?» müssten dem Anwalt Daniel Kettiger offengelegt werden (wir berichteten). Jugendpsychologe Allan Guggenbühl kam darin 2007 nach 19 Gesprächen mit Betroffenen, Behörden- und Medienvertretern zum Schluss, die Emmestadt sei kein Hort der Gewalt. Kettiger, der mehrfach auch Opfer rechtsextremer Gewalt vertreten hat, kritisierte die Form und damit die Inhalte scharf. Im Gegensatz zu allen vorangehenden Instanzen sieht «Lausanne» nun kein öffentliches Interesse, das einer Publikation der Interview-Liste entgegenstünde. Zu wissen, auf welchen Quellen der Bericht basiere, sei wichtig für dessen Interpretation, so das am Samstag von Kettiger versandte Urteil. Wer was sagte hingegen falle durchaus unter den Quellenschutz. So weit ging Kettigers Forderung aber gar nicht erst. (sat)