Nationalistischer Sänger aus Kroatien für Auftritt in Kriens gebucht

 

Zürichsee-Zeitung vom 16.09.2009

Wirbel um Fascho-Konzert

Das Konzert von Thompson soll nicht verboten werden, obwohl dieser kroatische Faschisten verherrlicht.

 

Die Luzerner Kantonsregierung ist dagegen, ein Konzert eines faschistischen kroatischen Sängers unter Berufung auf die polizeiliche Generalklausel zu verbieten. Die Generalklausel sei heikel, sagte Justizdirektorin Yvonne Schärli gestern im Kantonsrat. Der kroatische Sänger Marko Perkovic alias Thompson soll am 3. Oktober im «Froschkönig» in Kriens LU auftreten. Perkovic ist für seine hetzerischen Texte und seine Verherrlichung der kroatischen Faschisten (Ustascha) bekannt.

Veranstalter in der Kritik

Lathan Suntharalingam (SP) forderte in einer dringlichen Anfrage den Kantonsrat auf, klar Stellung zu diesem «unsäglichen» Konzert zu beziehen. Sonst mache er sich mitschuldig. Rolf Born (FDP) sagte, er verurteile, wenn unter dem Deckmantel der Kultur rechtsextreme Positionen verbreitet würden. Er verurteile auch den Veranstalter des Konzerts, der seine Verantwortung nicht wahrnehme.

Suntharalingam wollte, dass die Regierung das Konzert mittels der Polizei-Generalklausel verbietet. Es könne nicht sein, dass der Staat einen Auftritt eines ausländischen Faschisten nicht verhindern könne. Auch Daniela Kiener (SP) fand, dass das Konzert nicht geduldet werden müsse, nur weil es in einem privaten Lokal stattfinde.

Regierungsrätin Yvonne Schärli wies Vorwürfe zurück, der Kanton und der Gemeinderat von Kriens seien untätig. Mit dem Veranstalter sei sehr früh das Gespräch gesucht worden. Normalerweise führten solche Gespräche zum Ziel. Sie hoffe, der «Froschkönig» habe die Grösse, nach all den Diskussionen das umstrittene Konzert abzusagen. Der Anwendung der Generalklausel und einem Verbot des Konzerts erteilte Schärli Suntharalingam eine Absage.

Zurückhaltend bei Verboten

Die Regierung sei bei dieser Massnahme sehr zurückhaltend und wolle keine Praxisänderung. Die Polizei werde aber inner- und ausserhalb des Konzertlokals in Kriens anwesend sein. Gemäss Schärli hatte sich die Kantonspolizei auch beim Bund erkundigt, ob gegen den rechtsextremen Musiker nicht eine Einreisesperre verhängt werden könnte. Offenbar war eine solche aber nicht möglich.