NZZ Online vom 02.07.2009
Wer rassistische Symbole auf Fahnen und Abzeichen zeigt, einschlägige Parolen schreit oder den Hitlergruss benutzt, soll in Zukunft mit einer Busse bestraft werden. Der Bundesrat will mit der Strafdrohung rechtsextreme Tendenzen bekämpfen.
Der Bundesrat schickt eine entsprechende Ergänzung des Strafgesetzbuchs in Vernehmlassung. Die neue Strafnorm soll zum Schutz der Menschenwürde und des öffentlichen Friedens beitragen, wie das Justiz- und Polizeidepartment am Mittwoch mitteilte.
Bestraft soll werden, wer öffentlich rassistische Symbole verwendet oder verbreitet. Wer im Familien- oder Freundeskreis solche Symbole braucht, macht sich demnach nicht strafbar.
Auch das Herstellen und Lagern sowie die Ein-, Durch- oder Ausfuhr rassistischer Symbole fällt unter die neue Strafnorm. Unter Herstellung sei nicht nur die Produktion von Fahnen oder Videos zu verstehen, heisst es in einem Auch das elektronische Speichern von Vorlagen, Texten oder Bildern.
Als Beispiele nennt das Departement das Hakenkreuz oder den Hitlergruss, aber auch die Abwandlung solcher Symbole wie der Kühnengruss, eine andere Form des Hitlergrusses. Der Bundesrat erachtet die Ahndung solcher Vorgänge als Übertretung mit Bussenfolge als angemessen. So könne eine präventive Wirkung erzielt werden. Der Bundesrat verzichtet jedoch auf eine Liste der verbotenen Symbole.
Ausnahmen für Kultur und Wissenschaft
Nicht strafbar hingegen ist die Verwendung einschlägiger Symbole, wenn sie schutzwürdigen kulturellen oder wissenschaftlichen Zwecken dienen. Ziel ist die Abkehr der Täter von der rechtsextremen Szene.
Die Vorlage geht zurück auf eine Motion der Rechtskommission des Nationalrats aus dem Jahr 2004. Damals beauftragte die Kommission den Bundesrat, dem Parlament «möglichst schnell» eine Vorlage über Massnahmen zur Bekämpfung des Rassismus, des Hooliganismus und der Gewaltpropaganda zu unterbreiten. Es ging darum, die öffentliche Verwendung von Symbolen, welche extremistische, zu Gewalt und Rassendiskriminierung aufrufende Bewegungen verherrlichen, unter Strafe zu stellen.
National- und Ständerat nahmen 2005 die Motion an. Bundesrat Christoph Blocher sträubte sich gegen den Auftrag des Parlaments. verlautete aus dem Justizdepartement unter seiner Führung. (sda)