Der Bund
Dem Statthalter von Burgdorf schlägt Unmut entgegen, weil er die Stadt angewiesen hat, die Demonstration von Rechtsextremen zu bewilligen. Nun rechtfertigt er sich.
Dölf Barben
Die Nervosität in Burgdorf wird grösser. Der Grund dafür ist der Demonstrationszug der Partei National Orientierter Schweizer (Pnos) vom nächsten Sonntag. Seit der «Bund» am letzten Donnerstag erstmals darüber berichtet hat, erfährt die bewilligte Pnos-Demonstration immer mehr Aufmerksamkeit. Stadtbehörden und Polizei gehen mittlerweile davon aus, dass der Aufmarsch grösser sein wird als ursprünglich angenommen, wie der Burgdorfer Stadtschreiber Roman Schenk gestern auf Anfrage sagte. Am Montag haben bereits antifaschistische Gruppen zur Gegendemonstration aufgerufen.
Ins Kreuzfeuer der Kritik scheint unterdessen vor allem der Burgdorfer Regierungsstatthalter Franz Haussener geraten zu sein. Dieser hatte die Stadt Burgdorf angewiesen, der Pnos eine Demonstration zu erlauben. Die Stadt hatte ein Gesuch zunächst abgelehnt, worauf die Pnos Beschwerde führte.
In die Rolle des Sündenbocks will sich Haussener aber nicht drängen lassen: «Es ist nicht meine Schuld, wenn in Burgdorf nun demonstriert wird», sagte er gestern. Nachdem er auch «anonyme Post» erhalten hatte, aus der ihm Missmut entgegenschlug, bediente er die Medien mit einem Papier. Darin erläutert er «die wichtigsten Punkte aus rechtlicher Sicht», um sich gegen den Vorwurf zu wehren, er sei für die Kundgebung «verantwortlich», wie er schreibt.
Haussener stützt sich im Wesentlichen auf die in der Bundesverfassung verankerte Versammlungsfreiheit. «Inhaltskontrollen» seien nicht zulässig. Eine Versammlung dürfe also nicht verboten werden, weil Vorbehalte gegen die dabei verbreitete Gesinnung bestünden. Die vage Möglichkeit einer Beeinträchtigung polizeilicher Interessen genüge für das Verbot nicht; vielmehr müsse die «konkrete, ernsthafte Wahrscheinlichkeit einer unmittelbaren, schweren Gefahr gegen die Bewilligung sprechen», schreibt er. Sein Fazit: Gerade weil Burgdorf – im Gegensatz zur Stadt Bern – über kein Kundgebungsreglement verfüge, sei dort ein generelles Versammlungsverbot für bestimmte Gruppierungen «praktisch von vornherein ausgeschlossen».
Vertrauen in Kantonspolizei
Aus Sicht des Burgdorfer Stadtschreibers ist Hausseners Entscheid juristisch nachvollziehbar. Den Behörden sei klar, dass es nicht möglich sei, einer Gruppe das Demonstrationsrecht einfach so zu entziehen. Roman Schenk ist aber der Ansicht, ein Kundgebungsreglement hätte in diesem Fall nicht viel gebracht. Damit lasse sich nicht mehr und nicht weniger regeln als mit einem normalen Beschluss.
Die Entwicklung werde nun bis zum Sonntag aufmerksam verfolgt, sagte Schenk. Die Stadtbehörden vertrauten auf die Kantonspolizei und die geplanten Massnahmen, um die Sicherheit in der Stadt zu gewährleisten. «Wir sind ein friedlicher Ort und wollen nicht Schauplatz sein von Auseinandersetzungen zwischen Rechten und Linken», sagte Schenk. (db)