Berner Zeitung
Statthalter Franz Haussener wehrt sich. Weil Burgdorf kein einschränkendes Reglement habe, müsse er die Pnos-Demo zulassen.
Plötzlich stand er im Scheinwerferlicht der Öffentlichkeit, ja sogar in der Kritik. Denn immer, wenn in den letzten Tagen von der für den Sonntag angekündigten Demo der rechtsradikalen Partei national orientierter Schweizer (Pnos) die Rede war, hiess es, die Stadt Burgdorf sei von ihm angewiesen worden, eine derartige Kundgebung zuzulassen. Denn der Burgdorfer Gemeinderat hätte die dafür nötige Bewilligung lieber gar nicht erteilt. Zu gross schien ihm das Risiko, dass dann auch linksautonome Leute nach Burgdorf pilgerten, womit es fast zwangsläufig zu gewalttätigen Zusammenstössen käme.
Verfassung garantiert
Allein, die Pnos zog ein erstes gemeinderätliches Nein weiter an Statthalter Franz Haussener, und siehe da: Dieser wies die Stadt an, die Demo zwar nicht wie verlangt bereits Anfang Jahr, dafür aber in der Zeit nach Ende Januar zuzulassen. Worauf er, Franz Haussener, eben plötzlich als der für das zu erwartende Chaos Verantwortliche dastand.
Dabei, setzt sich Haussener nun zur Wehr, sei vom Gesetz her gar kein anderer Entscheid möglich gewesen. Weil Burgdorf – anders als zum Beispiel die Stadt Bern – über kein Kundgebungsreglement verfüge: Dann, hält er in einem Schreiben fest, gälten die «restriktiven Voraussetzungen der polizeilichen Generalklausel». Eine Demo dürfe also nicht einfach verboten werden, weil «die vage Möglichkeit einer Beeinträchtigung polizeilicher Interessen» bestehe. Dafür bräuchte es schon «die konkrete Wahrscheinlichkeit einer unmittelbaren, schweren Gefahr».
Gemeinderat debattiert
Dieses Recht auf Demofreiheit kann laut Haussener nur über ein in einem demokratischen Prozess ausgehandelten Reglement beschränkt werden. Das weiss mittlerweile auch Elisabeth Zäch, die Stadtpräsidentin. Man werde sich nun an ein Kundgebungsreglement machen, sagte sie gestern. Für die Pnos-Kundgebung reiche es halt nicht mehr.