Bekommt die Pnos-Spitze heute kalte Füsse?

Aargauer Zeitung


Bezirksgericht Aarau Ehemalige und aktuelle Mitglieder des Parteivorstandes wehren sich gegen Strafbefehl

michael spillmann

Gegen einen 2007 verhängten Strafbefehl wegen Verletzung der Antirassismus-Strafnorm führt die damalige Spitze der Partei National Orientierter Schweizer Beschwerde. Die Frage ist: Wird sie heute vor Gericht wieder zurückgezogen?

Fünf ehemalige und aktuelle Vorstandsmitglieder der Partei National Orientierter Schweizer (Pnos) treffen sich heute vor dem Bezirksgericht Aarau. Grund: Sie wehren sich gegen einen Strafbefehl wegen Verletzung der Antirassismus-Strafnorm. Das Bezirksamt Aarau hatte die Frau und die vier Männer im Herbst 2007 zu einer Geldstrafe von 20 bis 30 Tagessätzen verknurrt.

Am heutigen Prozessausgang besonders interessiert ist der Fricktaler «Neonazi-Jäger» Heinz Kaiser, Projektleiter der Gruppierung Schweizer WeltbürgerInnen. Er war es, der vor über drei Jahren Strafanzeige gegen die damalige Parteispitze eingereicht hatte. Vorwurf: Das Parteiprogramm und ein von der Partei vertriebener Taschenkalender verstossen gegen die Antirassismus-Strafnorm. Rund zwei Jahre später erfolgte der Entscheid des zuständigen Bezirksamts Aarau. Die fünf Pnos-Mitglieder reichten umgehend Beschwerde ein.

Zwei noch immer im Vorstand

Drei Personen traten bereits vor dem Urteilsspruch aus «privaten» Gründen aus dem Vorstand aus. Zu diesem Trio gehörte auch der Solothurner Dominic Bannholzer, der von 2005 bis zu seinem Rücktritt Anfang 2008 als Gemeinderat von Günsberg SO amtete. Mit der Bernerin Denise Friedrich und dem Freiburger André Gauch sind heute auch zwei aktuelle Vorstandsmitglieder beim Prozess mit von der Partie.

Fällt der Prozess ins Wasser?

Die Befürchtung von Heinz Kaiser ist nun aber: Die Pnos-Exponenten könnten die Beschwerde zu Prozessbeginn kurzfristig zurückziehen und den alten Strafbefehl akzeptieren. «Bereits im Sommer 2006 fiel ein Gerichtsprozess kurzfristig ins Wasser», erinnert sich Kaiser. Rückblick: Der Fricktaler hatte bereits Mitte 2003 den kompletten Pnos-Vorstand wegen des 20-Punkte-Parteiprogramms und eines Plakats angezeigt. Gegen den Erlass des Bezirksamts Aarau führten die vier Mitglieder Beschwerde. Angesetzt war der Gerichtstermin auf Ende Mai 2006, die vier Parteimitglieder zogen die Beschwerde einen Monat vorher zurück. Findet der Prozess heute tatsächlich statt, entscheidet das Gericht über die Tatbestände und die Geldstrafen.

«Partei muss verboten werden»

Heinz Kaiser ist überzeugt: «Wenn es tatsächlich zum Prozess kommt, werden die Urteile durch das Bezirksgericht bestätigt. Ob die fünf diese dann akzeptieren oder vor das Obergericht weiterziehen: Es ist ein deutliches Zeichen im Kampf gegen Rassismus und Rechtsextremismus.» Komme, was wolle: Den nächsten Schritt hat Projektleiter Kaiser bereits geplant. Er will seine langjährigen Anstrebungen, die Partei endgültig verbieten zu lassen, vorantreiben. «Es gibt zahlreiche verurteilte Vorstands- und Parteimitglieder. Die Behörden müssten erkennen können, dass diese Partei rassistisch, volksverhetzend, extremistisch und menschenverachtend ist.»

Um seinen Plan umsetzen zu können, will er nun den Kontakt zu den Anklagebehörden suchen und mit den gesammelten Fakten einen Antrag zur Auflösung der Partei stellen. «Ich fordere von den Behörden härteres Durchgreifen und von Politikern und der Bevölkerung mehr Widerstand in dieser Sache», erklärt Heinz Kaiser.