Neue Zürcher Zeitung
Verstoss gegen Antirassismus-Strafnorm
Kiefer J. (kfr)
kfr. Aarau, 29. Januar
Fünf Exponenten der rechtsextremen Partei National Orientierter Schweizer (PNOS) sind vom
Bezirksgericht Aarau zu Geldstrafen verurteilt worden. Das Gericht erkannte im früheren
Parteiprogramm einen Verstoss gegen die Antirassismus-Strafnorm; es reduzierte aber die vom
Bezirksamt im Oktober 2007 verhängten und von den Beschuldigten angefochtenen
Geldstrafen. Die Verteidigung hatte Freisprüche für die vier Männer und die Frau verlangt. Die
Strafanzeigen waren von einer Privatperson aus dem Kanton Aargau eingereicht worden;
daraus ergab sich die Zuständigkeit des Bezirksgerichts.
Es verurteilte die fünf PNOS-Mitglieder unter deutlicher Reduktion der Tagessätze zu
Geldstrafen von 5 bis 10 Tagen; die eine Geldstrafe wurde unbedingt, vier Geldstrafen zu 5 oder
10 Tagessätzen wurden bedingt auf zwei Jahre ausgesprochen. Sie belaufen sich unter dem
Strich auf 400 bis 500 Franken. Ebenso wurden die Bussen um je 150 Franken tiefer angesetzt.
Das Bezirksamt hatte Geldstrafen von 10 bis 25 Tagessätzen verhängt und Bussen zwischen
600 bis 1800 Franken ausgesprochen. Ob die Urteile weitergezogen werden, ist noch offen.
Das Urteil erging aufgrund einer Aussage im alten Parteiprogramm, wonach es ein Irrtum sei,
anzunehmen, der Mensch müsse in jedem Land der Erde die gleichen Rechte haben. Das
Programm wurde von August 2005 bis März 2006 im Internet veröffentlicht. Weil er in einem
Blog die Einwohner Afrikas pauschal herabgesetzt hatte, wurde ein Angeklagter der
mehrfachen Widerhandlung gegen das Antirassismusgesetz schuldig gesprochen. Die
Verurteilten im Alter zwischen 22 und 38 Jahren stammen aus den Kantonen Bern, Freiburg und
Solothurn; ein Mann und eine Frau gehören noch immer dem Bundesvorstand der PNOS an.
Der Solothurner hatte von der Wahl im Jahr 2005 bis zum Rücktritt im Januar 2008 dem
Gemeinderat von Günsberg angehört; er war dort aber nie negativ aufgefallen.